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Handgepäck

Handgepäck ist Gepäck, das vom Passagier unter eigener Verantwortung und Kontrolle kostenfrei mit an Bord genommen werden darf.

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  • Freigepäckmenge für Handgepäck

    Gebuchte Klasse Anzahl der Handgepäckstücke  Maximales Gewicht (pro Stück) Maximale Größe
    Business
    2 8 kg  23x40x55 cm.
    Comfort 1 8 kg 23x40x55 cm.
    Economy
    1 8 kg 23x40x55 cm.

    Für jegliches weitere Handgepäck welches Sie in der Kabine transportieren möchten, müssen Sie einen zusätzlichen Sitz buchen.

    Allgemeine Informationen

    Handgepäck ist Gepäck, das vom Passagier unter eigener Verantwortung und Kontrolle kostenfrei mit an Bord genommen werden darf. Dieses Gepäck muss in der oberen Gepäckablage oder unter dem Sitz vor dem Passagier verstaut werden können.

    Ein Handgepäckschein muss am Handgepäckstück befestigt werden. Eine Kontrolle des Handgepäcks wird beim Check-In oder beim Boarding durchgeführt.

    Die folgenden Gegenstände dürfen kostenfrei als Handgepäck mitgeführt werden:

    • 1 Mantel, Überzieher oder eine Decke,
    • 1 Laptop-Computer,
    • 1 Handtasche/Aktentasche,
    • 1 kleine Videokamera oder ein Fotoapparat,
    • 1 Kinderwagen,
    • Babyflasche o.ä. für Ihr Baby

    Für jegliches weitere Handgepäck welches Sie in der Kabine transportieren möchten, müssen Sie einen zusätzlichen Sitz buchen. Weitere Informationen erfragen Sie bitte während der Reservierung.

  • Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck

    Gemäß der Luftverkehrsbestimmungen unterliegt der Transport jeglicher Flüssigkeiten, Gels, Aerosole und ähnlicher Substanzen Einschränkungen.

    Bedingungen:

    • Jeder Flüssigkeitsbehälter, der im Handgepäck transportiert wird, darf nicht mehr als 100ml enthalten.
    • Diese Flüssigkeiten müssen getrennt voneinander in transparenten, verschlossenen Beuteln mit einem Volumen von maximal 1 (ein) Liter und einer Größe von 20cm x 20cm transportiert werden.
    • Jeder Passagier darf nur 1 (einen) Beutel mit sich führen.
    • Am letzten Sicherheitscheck müssen Sie den Beutel, der die Flüssigkeit enthält, aus Ihrer Tasche nehmen und getrennt vom Rest des Handgepäcks durch die Röntgenanlage laufen lassen.

    Ausnahmen:

    • Arzneimittel (unter der Bedingung, dass ein auf den Namen des Passagiers ausgestelltes ärztliches Rezept oder ein Gesundheitsbericht vorgelegt wird, auf welchen aufgeführt wird, dass der Passagier dieses Arzneimittel einnehmen muss) und
    • Babynahrung (unter der Bedingung, dass das Baby mitreist und dass nur die für den Flug benötigte Menge mit an Bord genommen wird) dürfen im Handgepäck mitgeführt werden.
    • Am Sicherheitscheck darf das Sicherheitspersonal von Ihnen verlangen, dass Sie die Notwendigkeit der Mitnahme dokumentieren und darf mitgebrachte Arzneimittel, Babynahrung und Flüssigkeiten öffnen und untersuchen.

    Flüssigkeiten, deren Mitnahme eingeschränkt ist:

    • Alle Flüssigkeiten einschließlich Wasser, Sirup und Getränke,
    • Cremes, Lotionen, Öle (einschließlich Kosmetik), Parfüms, alle Arten von Makeup einschließlich Mascara (außer festen Lippenstiften),
    • Rasierschaum, Deodorants, jegliche Stoffe die eine pastenähnliche Konsistenz aufweisen, einschließlich Zahnpasta,
    • sämtliche nicht-festen Lebensmittel und Gels einschließlich Marmelade, Honig, Melasse und Tomatenmark,
    • andere Substanzen wie Kontaktlinsenflüssigkeit, Shampoos, Sprays und Aerosole und andere Substanzen, die den hier aufgeführten ähnlich sind.

    Flüssigkeiten, deren Mitnahme im Handgepäck eingeschränkt ist:

    • Volumen max. 1 Liter
    • Verschließbar
    • Transparent

     

    • Während des Flugs notwendige Arzneimittel (mit Rezept und in Originalverpackung), und
    • Babynahrung sind ausgenommen.

     

    • Nur ein Handgepäckstück

     


  • List of Prohibited Articles

    Without prejudice to applicable safety rules, passengers are not permitted to carry the following articles into security restricted areas and on board an aircraft:

    (1) Guns, firearms and other devices that discharge projectiles – devices capable, or appearing capable, of being used to cause serious injury by discharging a projectile, including:

    • firearms of all types, such as pistols, revolvers, rifles, shotguns
    • toy guns, replicas and imitation firearms capable of being mistaken for real weapons
    • component parts of firearms, excluding telescopic sights
    • compressed air and CO2
    • signal flare pistols and starter pistols guns, such as pistols, pellet guns, rifles and ball bearing  guns
    • bows, cross bows and arrows
    • harpoon guns and spear guns
    • slingshots and catapults

    (2) Stunning devices – devices designed specifically to stun or immobilise, including:

    • devices for shocking, such as stun guns, tasers and stun batons
    • animal stunners and animal killers
    • disabling and incapacitating chemicals, gases and sprays, such as mace, pepper sprays,  capsicum sprays, tear gas, acid sprays and animal repellent sprays

    (3) Objects with a sharp point or sharp edge – objects with a sharp point of sharp edge capable of being used to cause serious injury, including:

    • items designed for chopping, such as axes, hatchets and cleavers
    • ice axes and ice picks
    • razor blades
    • box cutters
    • knives with blades of more than 6 cm
    • scissors with blades of more than 6 cm as measured from the fulcrum
    • martial arts equipment with a sharp point or sharp edge
    • swords and sabres

    (4) Workmen's tools – tools capable of being used either to cause seriousinjury or to threaten the safety of aircraft, including:

    • crowbars
    • drills and drill bits, including cordless portable power drills
    • tools with a blade or a shaft of more than 6 cm capable of use as a
    • weapon, such as screwdrivers and chisels
    • saws, including cordless portable power saws
    • blowtorches
    • bolt guns and nail guns

    (5) Blunt instruments – objects capable of being used to cause serious injury when used to hit, including:

    • baseball and softball bats
    • clubs and batons, such as billy clubs, blackjacks and night sticks
    • martial arts equipment

    (6) explosives and incendiary substances and devices – explosives and incendiary substances and devices capable, or appearing capable, of being used to cause serious injury or to pose a threat to the safety of aircraft, including:

    • ammunition
    • blasting caps
    • detonators and fuses
    • Replica or imitation explosive devices
    • mines, grenades and other explosive military stores
    • fireworks and other pyrotechnics
    • smoke-generating canisters and smoke-generating cartridges
  • Mitnahme von im Duty-Free-Shop gekauften Flüssigkeiten im Handgepäck

    • Flüssigkeiten, die in Duty-Free-Shops gekauft wurden, müssen in der speziellen, versiegelten Tüte und mit dem Kassenbon zusammen transportiert werden.
    • Bitte öffnen Sie die versiegelte Tüte erst, nachdem Sie Ihr Reiseziel erreicht haben. Sonst kann der Inhalt beim Sicherheitscheck konfisziert werden.
    • Auf Anschlussflügen aus der EU oder den USA werden Duty-Free-Produkte (über 100ml), die am Herkunftsort gekauft wurden, auch in versiegelten Tüten nicht im Handgepäck akzeptiert.
  • Verweigerung der Handgepäckmitnahme

    Die Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, die Mitnahme von Handgepäck zu verweigern, falls;

    • dieses Sach- oder Personenschäden verursachen könnte,
    • es während des Fluges beschädigt werden könnte,
    • es nicht sachgemäß verpackt wurde,
    • der Transport desselben eine Straftat gemäß der Gesetze der Herkunfts- Ziel- oder Transitländer darstellt.
    • es wegen seines Gewichts, seiner Abmessungen oder seiner Zusammensetzung nicht im Luftverkehr transportiert werden kann,

    es nicht im Gepäckfach oder unter dem Vordersitz transportiert und nicht sicher an einem Sitz befestigt werden kann.

    Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

  • Haftung

    Die Fluggesellschaft haftet nicht für Schäden am Handgepäck, es sei denn, diese sind durch alleinige Fahrlässigkeit der Fluggesellschaft entstanden. Im Falle von gleichzeitiger Nachlässigkeit des Passagiers kann die Haftung der Fluggesellschaft  gemäß den Bestimmungen der Rechtsvorschriften reduziert oder eliminiert werden.

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