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Reisen während der Schwangerschaft
Welche Regelung der THY Turkish Airlines gilt für schwangere Passagiere?
- Von werdenden Fluggästen, die ihre 28. Schwangerschaftswoche (7. Monat) nicht überschritten haben, wird kein gynäkologisches Attest gefordert.
- Bei Einzelschwangerschaft können werdende Mütter von der 28. bis 36. Schwangerschaftswoche mit einem Attest von Ihrem Gynäkologen, versehen mit dem Vermerk „ Kein Hindernis für eine Flugreise“, reisen. Nach der 36. Schwangerschaftswoche wird der Flug trotz Vorlage eines gynäkologischen Attests nicht gestattet.
- Bei Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaften wird der Flug von werdenden Müttern in der 28. bis 32. Schwangerschaftswoche mit einem Attest vom eigenen Gynäkologen, versehen mit dem Vermerk „ Kein Hindernis für eine Flugreise“ gestattet. Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird die Flugreise trotz Vorlage eines gynäkologischen Attests nicht gestattet.
- Das gynäkologische Attest darf nicht älter als sieben Tage sein.
- Das Attest muss unbedingt mit dem Vor- und Nachnamen, der Diplomnummer und der Unterschrift des auszustellenden Arztes versehen sein.

