- Regeln und Gesetze
- Allgemeine Beförderungsbedingungen
- Verhalten An Bord Des Flugzeugs
- Begriffsbestimmungen
- Anwendungsbereich
- Flugscheine
- Zwischenlandeorte
- Flugpreise Und Zuschläge
- Buchung Von Beförderungsplätzen
- Rechtzeitiges Eintreffen Zur Abfertigung/Check-In
- Verweigerung Und Einschränkung Der Beförderung
- Gepäck
- Flugpläne, Ausfall Von Flugterminen
- Rückerstattungen
- Verhalten An Bord Des Flugzeugs
- Nebenleistungen Des Luftfrachtführers
- Verwaltungsformalitäten
- Aufeinanderfolgende Luftfrachtführer
- Schadenshaftung
- Fristen Für Ersatzansprüche Und Klagen
- Änderungen, Rechtsverzicht
- Welches ist Ihr Beförderungsunternehmen?
Verhalten An Bord Des Flugzeugs
Verhält sich ein Fluggast an Bord derart, dass er das Flugzeug, andere an Bord befindliche Personen oder Gegenstände gefährdet, die Besatzung in der Ausführung ihrer Arbeit behindert, Anweisungen der Besatzung nicht befolgt oder ein Verhalten an den Tag legt, mit dem andere Fluggäste berechtigterweise nicht einverstanden sind, so kann der Luftfrachtführer die von ihm zur Unterbindung der Fortsetzung dieses Verhaltens notwendig erscheinenden Maßnahmen ergreifen, u.a. kann er den Fluggast in Gewahrsam nehmen.
Den Fluggästen ist es untersagt, an Bord des Flugzeugs tragbare Radiogeräte, elektronische Spiele oder Fernmeldegeräte, einschließlich ferngesteuertem Spielzeug oder Sprechfunkgeräte zu benutzen. Ohne die Erlaubnis des Luftfrachtführers ist es den Fluggästen auch nicht gestattet, andere Geräte an Bord zu benutzen, hiervon ausgeschlossen sind tragbare Aufnahmegeräte, Hörgeräte und Herzschrittmacher.

