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Alleinreisende Kinder

Wussten Sie schon, dass die Turkish Airlines jedes Jahr tausende von alleinreisenden Kinder sicher zu ihren Liebsten befördert während unsere kleinen Gäste ihre Reisen in vollen Zügen genießen.
Wer kann allein reisen?
Kinder im Alter von sieben und 11 Jahren, die am Reiseantritt ihr siebtes Lebensjahr vollendet aber ihr zwölftes Lebensjahr noch nicht erreicht haben und deren Eltern oder Erziehungsberechtigter ihrer Alleinreise zustimmt.
Vor dem Abflug;
- Damit ein alleinreisendes Kind ohne Begleitung reisen kann müssen alle Buchungen der Flüge für die Reise erfolgt und bestätigt sein.
- Die Kinder sind spätestens zwei Stunden vor dm Abflug von einem Elternteil oder des Erziehungsberechtigten zum Check-in zu bringen.
- Die Reise ohne Begleitung des alleinreisenden Kindes erfordert die Zustimmung eines Elternteils oder des Erziehungsberechtigten wobei eine „Einverständniserklärung“ ausgefüllt und von den Eltern oder dem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist.
- Für alleinreisende Kinder ohne Begleitung steht im İstanbul Atatürk Flughafen ein eigenes Check-in Schalter zur Verfügung. An weiteren Flughäfen wird Vorrang gewährt.
- Alleinreisende Kinder werden vom Check-in bis an Bord bei der Passierung der Sicherheitskontrollen, im Wartesaal und bis zur Besteigung der Maschine von den zuständigen Mitarbeitern begleitet.
- Der alleinreisende Kinder Fluggast wird zur Abflugszeit von dem zuständigen Mitarbeiter an Bord geführt und der leitenden Flugbegleiterin übergeben.
Während dem Flug;
- Alleinreisende Kinder ohne Begleitung bekommen im Flugzeug einen besonderen platz, der sich in der Nähe der Flugbegleiter befindet. Somit sind sie während dem Flug unter der Aufsicht der Flugbegleiter.
Nach der Landung;
- Alleinreisende Kinder werden am Zielflughafen erneut an einen Vertreter der Turkish Airlines durch unterzeichnen der „Einverständniserklärung“ übergeben
- Dieser Vertreter wird am Zielflughafen alle Verzollungs- und Gepäckempfang Abfertigungen erledigen.
- Das alleinreisende Kind wird unter Vergleich des gültigen Ausweises der Abholperson mit den Angaben in der „Einverständniserklärung“ gegen Unterzeichnung dieser Erklärung an den Abholer übergeben.

