- Vor dem Abflug
- Gepäck
- Handgepäck
Handgepäck
Handgepäck wird unter persönlicher Aufsicht des Passagiers in der Flugkabine transportiert. Es muss unter den Vordersitz bzw. im Gepäckfach verstaubar sein. Das Handgepäck wird unter persönlicher Aufsicht und Verantwortung des Passagiers gebührenfrei transportiert.
Handgepäck Bestimmungen
| Kabinenklasse | Stückzahl | max. Gewicht pro Gepäckstück | max. Gesamtmass pro Gepäckstück |
| Business Class | 2 Stück | 8 kg (pro Stück) |
23x40x55 cm. |
| Economy Class | 1 Stück | 8 kg | 23x40x55 cm. |
Dieses Gepäck muss unbedingt mit einem Handgepäck – Anhänger gekennzeichnet werden.
Eine Kontrolle des Handgepäcks wird während des Check-in und / oder Boardings durchgeführt. Neben dem Standard – Handgepäck kann jeder Passagier zusätzlich die unten angegebenen Artikel kostenlos in die Flugkabine mitnehmen:
- 1 Mantel / Jacke oder Decke
- 1 Notebook
- 1 Handtasche
- 1 Kinderwagen
- 1 Milchflasche für ein Baby
Wenn Sie ausser Ihrem Handgepäck noch weiteres Gepäck in der Kabine transportieren wollen, müssen Sie sich ein Extra – Sitzplatz kaufen. Detailierte Informationen erhalten Sie hierzu von unserem Reservierungsmitarbeiter.
Verweigerung der Beförderung von Kabinengepäck
In folgenden Fällen hat eine Fluggesellschaft das Recht Kabinengepäck zurückzuweisen und deren Beförderung zu Verweigern;
- Wenn eventuelle Gefahr gegenüber Personen oder Sachen bestehen,
- Wenn während dem Lufttransport eine eventuelle Beschädigung vorkommen kann,
- Wenn unzulässig Verpackt worden ist,
- Wenn deren Beförderung gemäß den Regelungen und Gesetzen des Landes am Abflugs- Anflugsstandort oder deren Luftraum benutzt wird Strafbar macht,
- Wenn deren Abmessungen, Gewicht oder Aufbau nicht für die Beförderung per Luft angemessen ist,
- Wenn es nicht in den unter dem Sitz oder oberhalb befindlichen Schränken verstaut und/oder am Sitz nicht gesichert werden kann.
Für nähere Information diesbezüglich, klicken Sie bitte hier.
Haftung
Sofern nicht aufgrund des fahrlässigen Verhaltens der Luftfahrtgesellschaft zustande gekommen ist, haftet die Luftfahrtgesellschaft für keinerlei Schäden an nicht gemeldetem Gepäck. Wenn ein Mitverschulden des Fluggastes vorliegt, so unterliegt die Haftung des Luftfahrtunternehmens den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung in Bezug auf ein mitverschulden.

