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- Beförderung von Flüssigkeiten in der Flugzeugkabine
Beförderung von Flüssigkeiten in der Flugzeugkabine
Neuregelungen und Bestimmungen über die Beförderung von flüssigen und gelartigen, Aerosol u.ae. Produkten im Handgepäck:
- Für Flüssigkeiten im Handgepäck werden Begrenzungen angewendet.
- Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen höchstens bis zu 100 ml. pro Stück fassen.
- Alle einzelnen Behaeltnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren 20 cm x 20 cm Plastikbeutel mit max. 1 (einem) Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Je 1(ein) Beutel pro Fluggast.
- Medikamente (verschreibungspflichtig und mit Originalverpackung) und Babynahrung sind von dieser Anwendung befreit.
- Flüssigkeiten: Getränke wie Wasser, Fruchtsaft u.ae., Creme, Lotionen, Öle, Parfum, Make-up (Lippenstift, Mascara, etc.) Zahnpasta, Rasur Gele und Schäume, Haargel, Deodorants, Kontaktlinsen-Lösungen, Shampoos, Gelees, Honig, Joghurt u.ae. Stoffe.
Duty-Free
Die vom Duty Free erworbenen flüssigen Artikel dürfen in einer versiegelten Tüte zusammen mit dem Kaufbeleg mitgeführt werden.
Bitte öffnen Sie die Versiegelungen der Tüten und Beutel bis zu Ihrem Anflugsziel nicht. Ansonsten kann an den Sicherheitskontrollen der Tüteninhalt eingezogen werden.
Sollten Sie einen Flug mit einer Zwischenlandung in EU Ländern oder U.S.A. haben, werden vorher eingekaufte Duty- Free Artikel (über 100 ml) auch in versiegelten Tüten nicht als Handgepäck zugelassen.
Bitte öffnen Sie die Versiegelungen der Tüten und Beutel bis zu Ihrem Anflugsziel nicht. Ansonsten kann an den Sicherheitskontrollen der Tüteninhalt eingezogen werden.
Sollten Sie einen Flug mit einer Zwischenlandung in EU Ländern oder U.S.A. haben, werden vorher eingekaufte Duty- Free Artikel (über 100 ml) auch in versiegelten Tüten nicht als Handgepäck zugelassen.

