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Pass & Visa Informationen
Please make sure that your passports are signed by the passport owner. Passports that do not carry the signatures of the passport owners are deemed invalid.
- Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Pass unterzeichnet ist. Paesse, die nicht die Unterschrift des Passinhabers vorweisen gelten als ungültig.
- Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Pass innerhalb Ihrer Reisezeiten gültig ist, darüber hinaus kann je nach angeflogenes Land die erforderte Gültigkeitsdauer variieren. Z.B. Kann eine mindest Gülitgkeitsdauer von 6 Monaten gefordert werden. Gleichzeitig ist auch Ihr Visium innerhalb dieser Zeiten gültig zu sein.

- Visa-freie Transit Stationen für türkische Bürger die über Deutschland reisen; Frankfurt, München, Hamburg, Düsseldorf, Köln. Jedoch erfordert die Visa-freie Transitreise über diese Stationen ein gültiges Visum oder Aufenthaltsberechtigung für Bulgarien, Kanada, Zypern, Irland, Japan, Lichtenstein, Rumaenien, England, U.S.A. und den EU-Laendern.
- bei den Reiseunterlagen sind die Angaben im Pass, Personalausweis und auf dem Ticket identisch zu sein. Bei Namensaenderungen aufgrund einer Heirat, Scheiddung, u.ae. İst der Pass zu erneuern oder ein offizielles Schriftstück (Heiratsurkunde, Scheidungsverkündigung, u.ae.) waehrend der Reise vorzuweisen.
- Einige Laender akzeptieren die Visas auf ungültigen Paessen nicht an. Wie z.B. Bulgarien, Rusland, Lettland. In diese Laender mit Visum Einzureisende haben ihre gültigen Visa i m alten Pass auf den neuen Pass übertragen zu lassen. Spanien hingegen akzeptiert dies unter bestimmten voraussetzungen, demnach kann ein Pass mit einem gültigen Schengen-Visum, welcehs aufgrund der befüllten Seiten erneuert wurde aber deren Gültigkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist (trotz das es einen Ungültigkeitsstempel traegt) anerkannt werden und mit diesem Pass in Spanien eingereist werden. Visas in Paessen deren Gültigkeitsdatum abgelaufen sind gelten als ungültig und müssen erneut erworben und auf den neuen Pass angewendet werden.
HINWEIS: Die aktuellsten Informationen über das Einzureisende Land sind über die Konsulate der betreffenden Laender in Kenntnis zu bringen.



