Eltern und/oder erziehungsberechtigte Personen dürfen Kleinkinder im Alter von zwei bis sieben Tagen mitnehmen, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegen, in dem bestätigt wird, dass der Flug gesundheitlich unbedenklich ist. Turkish Airlines erlaubt keine Beförderung von Kleinkindern, die weniger als 48 Stunden vor dem Flug geboren wurden.
Kleinkinder dürfen nur in Begleitung eines Elternteils oder einer gesetzlichen Vertretung reisen, der oder die mindestens 18 Jahre alt ist. Für jedes Kleinkind muss mindestens eine volljährige Begleitperson mitreisen. Das Kleinkind muss auf dem Schoß der Begleitperson sitzen und mit einem speziellen Babygurt gesichert sein. Sowohl Erwachsene als auch Kinder benötigen eigene Flugdokumente (Pass, Ausweis, Ticket usw.).
Jedes Kleinkind muss von einem Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Pro Erwachsenem ist nur ein Kleinkind auf dem Schoß zulässig. Reist ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person mit mehr als einem Kleinkind, gilt das erste Kleinkind als Schoßkind und erhält ein Kleinkindticket. Weitere Kleinkinder benötigen ein Kinderfahrkarte und müssen gegen Gebühr auf einem eigenen Sitzplatz sitzen. Für jedes zusätzliche Kleinkind müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte einen Kinderwagen oder Kindersitz mitbringen, um das Kleinkind mit einem Sicherheitsgurt sichern zu können.
Erwachsene Begleitpersonen dürfen eine eigenen Baby-Kinderwiege im Format 40 × 40 cm (Auto-Kindersitztyp) mitbringen und einen Sitzplatz für ihr Kind beantragen.
Kinderwiegen können nur in den vorderen Trennbereichen der Economy Class und Business Class aufgestellt werden – und nur in Flugzeugtypen mit Sitzplätzen mit zusätzlicher Beinfreiheit. Sitzplätze mit zusätzlicher Beinfreiheit können im Voraus erworben werden.
Wenn ein eigener Sitzplatz für das Kleinkind beantragt wird, wird ein ermäßigtes Kinderticket ausgestellt. Für die Kinderwiege fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
