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Länderspezifische Regelungen

Besondere Anforderungen für Hunde auf Flugreisen in die Vereinigten Staaten

Neue Anforderungen der CDC für die Einreise von Hunden in die USA
 
Gemäß einer Entscheidung der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Centers for Disease Control and Prevention) sind die Regeln und Bedingungen für die Einreise von Hunden in die USA am 1. August 2024 in Kraft getreten. Fluggäste mit einer genehmigten Buchung für ein Haustier, die in die USA reisen, können nach dem 1. August 2024 nur noch an Bord gehen, wenn sie die von der CDC geforderten Dokumente für das neue Verfahren vorlegen. Wenn Sie aus einem Hochrisikoland* an einen anderen Zielort in den USA als Atlanta, New York, Washington, Miami oder Los Angeles reisen, kann es sein, dass Ihr Hund aufgrund der neuen Bestimmungen und Bedingungen nicht auf unseren Flügen mitgenommen werden kann. Wenn der Hund jedoch in den USA gegen Tollwut geimpft wurde, sich nicht länger als 6 Monate in einem Hochrisikoland aufgehalten hat und die Dokumente vollständig sind, kann er möglicherweise auch in anderen Städten einreisen. Weitere Informationen finden Sie unter Mitbringen eines Hundes in die Vereinigten Staaten | Einfuhr | CDC.
 
Hunde, die nach dem 1. August 2024 aus Ländern* mit hohem Tollwutrisiko in die USA einreisen:
Müssen bei der Einreise gesund sein.
Der Hund muss mindestens sechs Monate alt sein.
Er muss über einen gültigen Tollwutimpfausweis und einen Mikrochip verfügen oder eine von den USA ausgestellte Tollwutimpfbescheinigung.
Ist die Tollwutimpfung die erste Impfung des Hundes, so muss sie mindestens 28 Tage vor der Einreise von einem zugelassenen Tierarzt an einem mindestens 12 Wochen alten Hund vorgenommen worden sein.
Nach dem Alter von 15 Monaten ist eine Auffrischungsimpfung gegen Tollwut mit sofortiger Wirkung gültig.
Der Mikrochip des Hundes muss den ISO-Normen entsprechen und vor der Tollwutimpfung implantiert werden.

Für Assistenzhunde gelten die neuen amerikanischen CDC-Bestimmungen. Zusätzlich zu den US-DOT-Formularen müssen alle erforderlichen US-CDC-Dokumente vorgelegt werden.

Die US-DOT-Formulare finden Sie hier.

DOT-Formular zur Beförderung von Assistenztieren

Formular zur Stubenreinheit der Assistenztiere

 

EINFUHR VON HUNDEN AUS HOCHRISIKOLÄNDERN

Für alle im Ausland geimpften Hunde, die sich in einem Hochrisikoland aufgehalten haben, sind Reservierungen bei CDC-anerkannten Tierkliniken** erforderlich. (Bitte beachten Sie, dass die Erstellung der vom CDC angeforderten Unterlagen mindestens 60 Tage in Anspruch nehmen kann.)
Legen Sie am Tag des Fluges das CDC-Formular für die Einfuhr von Hunden zusammen mit dem Dokument und der Quittung der Tierpflegeeinrichtung am Flughafen vor.
** Liste der CDC-registrierten Tierpflegeeinrichtungen: www.cdc.gov/acf
  • Um ein Haustier befördern zu können, müssen die vom Zielland verlangten Dokumente vollständig und gültig sein.
  • In einigen Ländern ist die Ein- und Ausreise sowie die Durchreise mit Haustieren nicht gestattet.
  • Gemäß den Richtlinien des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkiye muss für Haustiere vor der Reise von der Republik Türkiye in ein anderes Land ein von einem Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis vorgelegt werden (Ursprungszeugnis und tierärztliches Gesundheitszeugnis für die nichtkommerzielle Verbringung von Katzen, Hunden und Frettchen mit Passagieren in die Republik Türkiye). Ohne diese Bescheinigung darf das Tier den Flug nicht antreten.
  • Innertürkische Tiere wie der Sivas Kangal, die Angorakatze und die Van-Katze, die in Türkiye heimisch sind und unter Naturschutz stehen, werden auf internationalen Flügen, die in der Republik Türkiye beginnen und im Ausland enden, zugelassen, sofern vor dem Flug eine Genehmigung der zuständigen Direktionen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkiye eingeholt wurde.
  • Die Beförderung von Haustieren in der Flugzeugkabine unterliegt den Gesetzen des jeweiligen Landes über die Ein-, Aus- und Durchreise von Tieren. Weitere Informationen finden Sie in den TIM/TIMATIC-Ressourcen.
  • Gefährliche Rassen und deren Kreuzungen wie Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und American Bully sind aufgrund internationaler Luftfahrtbestimmungen auf bestimmten Flügen nicht erlaubt.
  • Gefährliche Rassen wie Amerikanische Bulldogge, Bandog Tosa Inu, Kaukasischer Schäferhund, Französischer Mastiff, Pinscher und alle Dobermann-Rassen, Presa Canario, Rottweiler, Mastiff (außer Bullmastiff), Wolfshund, Anatolischer Schäferhund, Boerboel und Kreuzungen dieser Rassen dürfen im Frachtraum des Flugzeugs nur mit Zustimmung von Turkish Cargo befördert werden.
  • Afrikanische Graupapageien, die in den Geltungsbereich von CITES-1 fallen und deren wissenschaftlicher Name Psittacus Erithacus ist, dürfen auf unseren Flügen nicht befördert werden.
  • Ab dem 28. September 2022 ist die Mitnahme von Hunden zu kommerziellen Zwecken aus 100 Ländern, darunter Türkiye, nach Kanada bis auf Weiteres verboten. Hunde, die mit dem Passagier in der Kabine oder im Frachtraum des Flugzeugs reisen, müssen Eigentum des Passagiers sein. Passagiere dürfen nicht mit einem Hund reisen, der einer anderen Person gehört. Wenn der Passagier mit einem Hund reist, der nicht sein eigener ist, darf der Hund bei der Ankunft nicht nach Kanada einreisen. Bitte lesen Sie die allgemeinen Einreisebestimmungen hier.
  • Auf allen Flügen von Turkish Airlines, die in Großbritannien enden, ist die Beförderung von Haustieren nicht gestattet, auch nicht auf Anschlussflügen.