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In addition to current standards, we have improved our services to make sure you have a safe and healthy journey during the COVID-19 process. Please visit the travel information page for current applications and measures we have implemented.
Gemäß internationalen Flugbestimmungen und zum Schutz der Gesundheit unserer anderen Passagiere während des Fluges werden Passagiere mit bestimmten Erkrankungen nicht von uns befördert.
Passagiere mit nicht ansteckenden Krankheiten, bei denen kein medizinischer Hinderungsgrund für eine Flugreise vorliegt, werden von uns befördert, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen können, das bei Abflug nicht älter als 10 Tage ist und bestätigt, dass kein Grund vorliegt, der gegen eine Flugreise spricht.
Passagiere mit einer Behinderung oder Passagiere, deren Mobilität vorübergehend beeinträchtigt ist, dürfen je nach ihrem Gesundheitszustand entweder allein oder mit einer Begleitperson fliegen.
Situation | Muss mit einer Begleitperson reisen | Kann ohne Begleitperson reisen | Beschreibung |
---|---|---|---|
Passagier mit einer Erkrankung, der sich eigenständig um die persönlichen Bedürfnisse kümmern kann | X | Kann nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests reisen, das innerhalb von 10 Tagen vor dem Flug ausgestellt worden ist. | |
Behinderter Passagier, die sich eigenständig um die persönlichen Bedürfnisse kümmern kann | X | Kein ärztliches Attest erforderlich | |
Passagier mit geistiger Behinderung | X | Kein ärztliches Attest erforderlich, alle Reisedokumente müssen von der Begleitperson mitgeführt werden. | |
Passagier mit Sehbehinderung | X | Kein ärztliches Attest erforderlich | |
Passagier mit Hörbehinderung | X | Kein ärztliches Attest erforderlich | |
Passagier mit Seh- und Hörbehinderung | X | Kein ärztliches Attest erforderlich | |
Passagier mit einem Beinbruch | X | Kein ärztliches Attest erforderlich | |
Passagier, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist | X | Kein ärztliches Attest erforderlich |
Unser Personal befördert Passagiere, die eine Trage oder einen Rollstuhl benötigen, vom Flugzeug in den Flughafen und vom Flughafen in das Flugzeug. Tragen oder Rollstühle müssen mindestens 48 Stunden vor dem Flug über unsere Reservierungs-Plattformen angefordert werden.
Auf Anfrage fertigen wir Passagiere mit Behinderungen oder besonderen Anforderungen während des Check-ins, der Passkontrolle und dem Boarding bevorzugt ab. Am Flughafen Istanbul gibt es einen speziellen Check-in-Schalter für diese Passagiere.
Diabetiker dürfen ihre erforderlichen Medikamente ohne Vorlage eines ärztlichen Attests verwenden.
Medikamente, die nicht der Behandlung von Diabetes dienen, dürfen während des Flugs nur verwendet werden, wenn der betreffende Passagier das entsprechende ärztliche Rezept oder Attest mitführt.
Bei Flügen in die bzw. aus den USA können Sie sich mit Problemen bei Reisen mit einer Behinderung an einen Beschwerdebeauftragten (Complaint Resolution Official, CRO) wenden. Unser CRO-Team ist befugt, im Auftrag von Turkish Airlines Abhilfe zu schaffen, und die Mitarbeiter sind darin geschult, Beschwerden einfühlsam und aufmerksam zu behandeln. Sie verfügen über umfassende Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen gemäß „U.S Department of Transportation Title 14 Chapter II Subchapter D Part 328 Subpart K“. Beschwerdebeauftragte des CRO-Teams sind während der Betriebszeiten des Flughafens verfügbar. Falls Sie keine Zeit haben, einen CRO zu kontaktieren, können Sie Ihre Beschwerde per E-Mail an CRO@THY.COM senden. Eine Liste der Beschwerdebeauftragten des CRO-Teams finden Sie auf dieser Seite. Der CRO-Service ist auf Englisch und Türkisch verfügbar.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Turkish Airlines gegen eine Bestimmung des 14CFR Code of Federal Regulation, Part 382 verstoßen hat, können Sie gemäß dem in 14CFR Part 382.65 dargelegten Verfahren wie folgt eine formelle Beschwerde einreichen:
Per Post:
U.S. Department of Transportation Aviation
Consumer Protection Division/C-75400
7th Street, SW
Washington, D.C. 20590
+1 202 366 2220
Online:
Aviation Consumer Protection Division >>
Sie finden den Gesetzestext zu „Non-discrimination on the Basis of Disability in Air Travel“ (Bekämpfung der Diskriminierung behinderter Menschen im Flugverkehr)title 14, chapter 2, section 382 unter dem endgültigen Beschluss des US-amerikanischen Verkehrsministeriums (Final Ruling of the US Department of Transportation).
Die Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums sind über die folgenden Kanäle verfügbar.
Gebührenfreie Telefonnummern (innerhalb der USA) für Passagiere mit Behinderungen:
+1 800 778 4838 (Sprache)
+1 800 455 9880 (Text)
Telefonnummern für den Verbraucherschutz im Flugverkehr der USA:
+202 366 2220 (Sprache)
+202 366 0511 (Text)
Anschrift für den Verbraucherschutz im Flugverkehr der USA:
C-75, U.S. Dept. of Transportation
1200 New Jersey Ave., SE.
Washington, D.C. 20590
Website für den Verbraucherschutz im Flugverkehr der USA:
http://www.dot.gov/airconsumer
Wir befördern Assistenzhunde von Passagieren mit Behinderungen kostenlos. Sie müssen uns jedoch mindestens 48 Stunden vor dem Flug über unser Verkaufsbüro oder Callcenter davon in Kenntnis setzen, dass Sie mit einem Assistenzhund reisen. Ihr Assistenzhund muss während des gesamten Flugs angeleint und im Fußraum vor Ihrem Sitz bleiben. Führen Sie alle erforderlichen Dokumente für Ihren Assistenzhund mit, darunter beispielsweise tierärztliche Bescheinigungen, Tierreisepass und Impfbescheinigungen sowie sonstige im Zielland erforderliche Dokumente.