Anträge auf Rollstuhlservice müssen mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit gestellt und bei der Buchung bestätigt werden. Anträge, die weniger als 48 Stunden im Voraus eingereicht werden, können je nach Verfügbarkeit berücksichtigt werden. Es ist jedoch nicht immer möglich, diese zu erfüllen. Um eine rechtzeitige Abwicklung der Gepäckbearbeitung, der Rollstuhlassistenz und der Sicherheitskontrollen am Flughafen zu gewährleisten, empfehlen wir Passagieren mit gesundheitlichen Einschränkungen, unabhängig davon, ob sie den Online-Check-in abgeschlossen haben, mindestens zwei Stunden vor Abflug bei innertürkischen Flügen und mindestens drei Stunden vor Abflug bei internationalen Flügen am Terminal einzutreffen.
Patienten, die für die Reise auf eine Krankentrage angewiesen sind, müssen von einer Begleitperson begleitet werden. Bitte beachten Sie, dass für Begleitpersonen separate Tickets ausgestellt werden. Darüber hinaus müssen die Passagiere/Begleitpersonen ein ärztliches Attest in türkischer und englischer Sprache vorlegen, in dem bestätigt wird, dass sie flugtauglich sind. Dieses Attest darf nicht älter als 10 Tage sein. Passagieren, die auf einer Krankentrage reisen dürfen, wird ein Ticket zu dem von der Fluggesellschaft festgelegten Tarif ausgestellt. Passagiere, die auf einer Krankentrage reisen dürfen, müssen dies 48 Stunden vor Abflug per Voranmeldung beantragen.
Über unser Video-Callcenter bieten wir Passagieren mit Höreinschränkung Serviceleistungen in Gebärdensprache an. Für detaillierte Informationen und um Ihre Anfragen einzureichen, klicken Sie bitte hier.
Am Flughafen Istanbul können Passagiere mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ganz einfach einchecken, indem sie einen der unten aufgeführten Schalter aufsuchen.
If you have any concerns regarding your health before your flight, we strongly recommend consulting a doctor to ensure your journey is safe and comfortable. Most medical conditions do not prevent air travel; however, additional evaluations may be required in certain cases.
Passengers who have medical conditions that could be exacerbated or adversely affected by flying may be required to provide a doctor’s note stating that they “can complete the flight without needing urgent medical assistance.”
Passengers with disabilities or health issues are accepted for travel unless they fall into one of the following categories, or unless the airline’s procedures specify otherwise.
To ensure that they can safely complete their journey and follow safety instructions in an emergency, some passengers may need to fly with an attendant.
Whether a passenger requires an attendant can be assessed based on their ability to provide consistent and context-appropriate answers to questions, follow instructions, and independently complete check-in procedures.
In addition, if the passenger’s medical certificate or evaluation indicates the need for an attendant, the passenger is permitted to board only if accompanied by their attendant. For passengers who have medical conditions that require being accompanied on the flight by a healthcare professional (such as a doctor, paramedic, or nurse, as specified in the report) during the flight, that person must meet the criteria below.
Cabin crew members do not provide companion services for passengers.
Passengers with neurodevelopmental diversity (e.g., autism, ADHD (attention-deficit/hyperactivity disorder), intellectual or learning disabilities) are not required to provide a medical certificate; however, if these passengers require additional support in understanding safety instructions, responding appropriately to emergencies, or managing sensory challenges, they must travel with a companion.
Individuals in these situations may exhibit different behaviors—such as impulsivity, inattention, or an inability to sit still for long periods—due to social communication differences or stresses triggered by factors like light, sound, smell, crowds, or changes in environment. Passengers should not be asked questions regarding illness, medical diagnoses, etc., and they are not required to present a medical certificate.
However, if these passengers are traveling without a companion, their facility to understand safety instructions, to respond appropriately to emergencies, and/or to manage sensory difficulties can be assessed during the check-in process as follows:
Passengers with disabilities or reduced mobility can travel alone if they are able to meet their personal needs independently.
Passengers who are unable to understand safety instructions, respond appropriately to emergencies, manage sensory challenges, or meet their personal needs independently are required to travel with a companion.
To ensure that passengers who require a medical clearance can travel safely and comfortably on our flights, a medical certificate must be presented. The medical certificate, prepared in Turkish or English, must be completed by a doctor, must be dated within 10 days of the flight departure, and must include a written statement confirming that the passenger can complete the flight without needing urgent medical assistance.
The medical certificate must also include the doctor’s first and last name, title, license number, wet signature or e-signature, and the date of issue.
Passagieren mit bestätigten Rollstuhlanforderungen steht ein kostenfreier Rollstuhlservice zur Verfügung. Anfragen zu Rollstühlen müssen mindestens 48 Stunden vor Abflug eingereicht werden. Andere Rollstuhlanfragen werden abhängig von den Einrichtungen des jeweiligen Flughafens bearbeitet.
Passagieren mit besonderen Bedürfnissen bieten wir auf Anfrage beim Check-in, bei der Passkontrolle und beim Boarding Vorrang. Passagieren mit besonderen Bedürfnissen bieten wir je nach Verfügbarkeit und Flugzeugkonfiguration Sitzplätze in der ersten Reihe an.
Blindenhunde werden ohne Gebühr in der Kabine akzeptiert. Für Begleithunde zur emotionalen Unterstützung und Blindenhunde können Reservierungen bis zu 48 Stunden vor Abflug vorgenommen werden. Während des Fluges müssen Blindenhunde zu Füßen ihrer Eigentümer und ohne Nutzung eines Käfigs sitzen.
Für Blindenhunde müssen gültige Gesundheitsbescheinigungen sowie Ausweis- und Impfpapiere vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen für Blindenhunde alle anderen vom Reisezielland verlangten Unterlagen verfügbar sein. Diese Dokumente können beim Check-in angefordert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Reisen mit Haustieren.
Unterschiede, die beim Beobachten schwer zu erkennen sind, wie Autismus, Demenz (Vergesslichkeit), Angststörungen, Sprachschwierigkeiten, Leseschwierigkeiten und Sehschwierigkeiten, können dazu führen, dass Einzelpersonen auf ihren Reisen sowie auf dem Flughafen und beim Fliegen Schwierigkeiten haben.
Um diese Schwierigkeiten, die unsere Passagiere während ihrer Reise erleben können, zu minimieren, haben wir begonnen, den Sunflower Lanyard-Service zu nutzen.
Wenn unser Bodendienstpersonal und das Kabinenpersonal einen Passagier sehen, der das Sonnenblumen-Lanyard trägt, wissen sie, dass der Passagier, der das Lanyard trägt, möglicherweise bei bestimmten Prozessen Hilfe, Unterstützung oder mehr Zeit benötigt.
Passagiere können ihr Lanyard kostenlos von unserem assistierten Check-in-Schalter am Flughafen Istanbul erhalten, ohne ihren Zustand nachweisen zu müssen, und können es während ihrer gesamten Reise verwenden. Darüber hinaus können Passagiere weiterhin dieselbe Karte auf ihren bevorstehenden Reisen und an Punkten verwenden, an denen das Sunflower-Lanyard gültig ist.
Bestimmte Arten medizinischer Ausrüstung, die Sie möglicherweise während des Flugs benötigen, sind in der Kabine vorhanden. Sie können während des Flugs auch Ihre eigenen medizinischen Geräte verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung eigener Sauerstoffflaschen im Flugzeug nicht gestattet; wir stellen Ihnen jedoch Sauerstoffgasdruckflaschen zur Verfügung, die eine Ihrem ärztlichen Attest entsprechende Sauerstoffzufuhr (gemessen in l/min) gewährleisten. Diese Sauerstoffversorgung muss mindestens 48 Stunden vor Abflug bestellt werden.
Wenn Sie Ihr Beatmungsgerät / POC-/CPAP-Gerät mitführen möchten, vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Gerät über die FAA-Zulassung verfügt. Während Start und Landung dürfen Sie Ihre eigenen Geräte nicht verwenden, aber ansonsten jederzeit während des Flugs. Passagiere, die mit tragbaren Beatmungsgeräten reisen, müssen die Reservierungsabteilung 48 Stunden vor Abflug über den Transport und/oder die Verwendung der Geräte informieren. Ein ärztliches Attest ist erforderlich, wenn der Fluggast beabsichtigt, das tragbare Beatmungsgerät in der Kabine zu benutzen. Bitte denken Sie daran, genügend Batterien mitzunehmen, wenn Sie Ihren Inhalator an Bord benutzen möchten (ausreichend für die eineinhalbfache Flugdauer). Für diese Geräte ist keine Steckdose in der Kabine erforderlich.
Diabetiker dürfen ihre erforderlichen Medikamente ohne Vorlage eines ärztlichen Attests verwenden. Medikamente, die nicht der Behandlung von Diabetes dienen, dürfen während des Flugs nur verwendet werden, wenn der betreffende Passagier das entsprechende ärztliche Rezept oder Attest mitführt.
Bei Flügen in die/aus den Vereinigten Staaten können sich Passagiere mit Problemen aufgrund einer Behinderung an einen Beschwerdebeauftragten (Complaint Resolution Official, CRO) wenden. Das CRO-Team ist befugt, Beschwerden im Namen von Turkish Airlines zu klären. Die Mitglieder des CRO-Teams haben Sensibilisierungs- und Bewusstseinstrainings absolviert sowie auch entsprechende Schulungen zu den Bestimmungen und Rechtsvorschriften des „U.S Department of Transportation, Title 14, Chapter II, Sub-Capitel D, Part 328, Subpart K“. Beschwerdebeauftragte des CRO-Teams stehen während der Betriebszeiten des Flughafens zur Verfügung. Falls es Ihnen nicht möglich ist, einen CRO zu kontaktieren, können Sie zur Klärung Ihres Anliegens eine E-Mail an CRO@THY.COM senden. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Liste der CROs. Der CRO-Service ist in Englisch und Türkisch verfügbar.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Turkish Airlines gegen eine Bestimmung des Code of Federal Regulation 14CFR, Part 382 verstoßen hat, können Sie gemäß den in 14CFR Part 382.65 dargelegten Verfahren eine formelle Beschwerde wie folgt einreichen:
Per Post:
U.S. Department of Transportation Aviation
Consumer Protection Division/C-75400
7th Street, SW
Washington, D.C. 20590
+1 202 366 2220
Online:
Aviation Consumer Protection Division >>
Sie finden den Gesetzestext zu „Non-discrimination on the Basis of Disability in Air Travel“ (Bekämpfung der Diskriminierung behinderter Menschen im Flugverkehr)title 14, chapter 2, section 382 unter dem endgültigen Beschluss des US-amerikanischen Verkehrsministeriums (Final Ruling of the US Department of Transportation).
Die Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums sind über die folgenden Kanäle verfügbar.
Gebührenfreie Telefonnummern (innerhalb der USA) für Passagiere mit Einschränkungen – in Englisch:
+1 800 778 4838 (Sprache)
+1 800 455 9880 (Text)
Telefonnummern für den Verbraucherschutz im Flugverkehr der USA:
+202 366 2220 (Sprache)
+202 366 0511 (Text)
Anschrift für den Verbraucherschutz im Flugverkehr der USA:
C-75, U.S. Dept. of Transportation
1200 New Jersey Ave., SE.
Washington, D.C. 20590
Website für den Verbraucherschutz im Flugverkehr der USA: