Flugfreigabe
Ob schwangere Passagierinnen fliegen dürfen, hängt von der Schwangerschaftswoche und ihrem Gesundheitszustand ab. Auch wenn eine schwangere Passagierin bei guter Gesundheit ist, ist insbesondere bei Langstreckenflügen eine ärztliche Flugtauglichkeitsbescheinigung erforderlich. Da wir uns auf die Angaben der Passagierinnen verlassen müssen, ist es äußerst wichtig, dass diese korrekt sind.
Schwangerschaftswoche
Passagierinnen mit einer Einlingsschwangerschaft dürfen bis zur 35. Schwangerschaftswoche fliegen, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegen können, in dem bestätigt wird, dass keine medizinischen Kontraindikationen für Flugreisen vorliegen. Ein gleiches Attest ist für Passagierinnen mit einer Mehrlingsschwangerschaft bis zur 31. Schwangerschaftswoche erforderlich. Passagierinnen mit einer Einlingsschwangerschaft ab der 36. Schwangerschaftswoche sowie Passagierinnen mit einer Mehrlingsschwangerschaft ab der 32. Schwangerschaftswoche können wir leider nicht befördern, auch nicht mit einem ärztlichen Attest.
Ärztliches Attest
Werdende Mütter dürfen bis zur 28. Schwangerschaftswoche ohne ärztliches Attest reisen. Schwangere Passagierinnen, die für ihren Flug ein ärztliches Attest vorlegen müssen, müssen dieses Attest – das auf Türkisch oder Englisch ausgestellt sein muss – innerhalb von 10 Tagen vor dem Flugdatum eingeholt haben. Das Attest muss den vollständigen Namen der ausstellenden Ärztin bzw. des ausstellenden Arztes, die Zulassungsnummer, die Unterschrift sowie das Ausstellungsdatum enthalten.
