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Musikinstrumente

Wir wissen, wie viel Ihnen Ihr Beruf und Ihre Hobbys bedeuten. Daher befördern wir Ihre Musikinstrumente mit größtmöglicher Sorgfalt - für ein noch angenehmeres und entspanntes Reiseerlebnis. Nehmen Sie Ihr Musikinstrument mit auf die Reise!

Mitführen von Musikinstrumenten in der Kabine

Für die Beförderung von Musikinstrumenten in der Kabine gelten die üblichen Handgepäckbestimmungen. Die Freigepäckmenge für Handgepäck (max. 8 kg) kann für Musikinstrumente in Anspruch genommen werden, deren Gesamtabmessungen (inkl. Transportkoffer) 118 cm (Breite + Länge + Höhe) nicht überschreiten.

Für die Beförderung von Celli und ähnlichen Musikinstrumenten auf allen von Turkish Airlines durchgeführten Flügen, einschließlich Flügen mit Abflug aus Türkiye zu internationalen Reisezielen, internationalen Flügen nach Türkiye und Flügen mit internationalen Anschlussverbindungen, gelten die folgenden Richtlinien:

  • Musikinstrumente können auf Wunsch des Passagiers als bezahltes Handgepäck (CBBG) befördert werden.
  • Das Instrument darf nicht mehr als 75 kg wiegen und die Abmessungen 140 × 42 × 25 cm nicht überschreiten.
  • Das Cello muss spätestens 48 Stunden vor Abflug in einem unserer Verkaufsbüros gebucht, ein Handgepäckticket (CBBG) ausgestellt und ein zusätzlicher Sitzplatz gekauft werden (Instrumente können nicht online gebucht werden).
  • Wenn ein Passagier beim Kauf seines Tickets ein CBBG-Ticket anfordert, kann dieses mit automatischer Abrechnung über denselben PNR ausgestellt werden.
  • Stellt der Passagier zu einem späteren Zeitpunkt separat eine CBBG-Anfrage, kann ein CBBG-Ticket für einen einfachen Flug oder einen Hin- und Rückflug in einem separaten PNR ausgestellt werden. Dies ist unabhängig von der Hauptreise des Passagiers und basiert auf dem Tarif der am Anfragedatum verfügbaren Klasse. Auch hier erfolgt die Abrechnung automatisch.
  • In beiden PNRs wird ein TCP-Eintrag (Total Complete Party) vorgenommen, um die Sitzplatzblockierung während des Check-ins sicherzustellen.
  • CBBG-Verkäufe basieren auf dem Tarif der am Datum der Anfrage verfügbaren Klasse.
  • Für CBBG-Tickets gelten die Regeln für Rückerstattungs-/Änderungsanträge.

Musikinstrumente als Gepäck aufgeben

Wir befördern große Instrumente wie Kontrabässe als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum. 

Um eine sichere Beförderung solcher Musikinstrumente zu gewährleisten, müssen sie sicher in einem robusten Hartschalenkoffer verstaut werden. Als Gepäck aufgegebene Instrumente werden nicht per Gepäckband in das Flugzeug befördert und mit größter Sorgfalt behandelt, um einen sicheren Transport zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Überschreitung der Freigepäckmenge eine zusätzliche Überpäckgebühr entrichten müssen. 

Der Transport von Musikinstrumenten erfordert besondere Sorgfalt, daher werden sie als zerbrechlich gekennzeichnet und beim Beladen und Entladen des Flugzeugs mit besonderer Vorsicht behandelt. Um Ihr Musikinstrument vor Schäden zu schützen, sollte es für den Transport als aufgegebenes Gepäck oder als Handgepäck in einem Hartschalenkoffer verstaut werden.