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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Passagiere von Turkish Airlines können ihr Haustier sicher und komfortabel mit auf die Reise nehmen. Weitere Informationen und die Gebühren für den Transport von Haustieren auf verschiedenen Flugrouten finden Sie hier.

Bedingungen für die Beförderung von Haustieren

  • Nur Passagiere mit ausgestelltem Flugticket können die Beförderung von Haustieren hinzubuchen.
  • * Die bei der Online-Hinzubuchung der Haustierbeförderung gemachten Angaben müssen beim Check-in verifizieren werden.
  • Hinzubuchungen sind über die Online-Kanäle bis sechs Stunden vor dem Flug möglich.
  • * Passagiere, die eine Haustierbeförderung hinzugebucht haben, dürfen ausschließlich auf Standard-Fensterplätzen sowie in der ersten Reihe sitzen.
  • Die Sitzplatzwahl ist für Passagiere mit hinzugebuchter Haustierbeförderung beim Check-in kostenlos. Die im Voraus bezahlte Sitzplatzgebühr kann nicht erstattet werden, wenn ein Passagier zunächst einen Sitzplatz erwirbt und sich dann über den Ticketmanager oder die Website für die Beförderung seines Haustiers entscheidet.
  • Bei ungeeigneter Sitzplatzauswahl für die Haustierbeförderung können sich Passagiere an das Verkaufsbüro oder das Callcenter von Turkish Airlines wenden.
  • Auf Flügen von Turkish Airlines in das Vereinigte Königreich sind Haustiere (einschließlich Anschlussflüge) generell nicht gestattet.
  • Für alleinreisende Kinder ist die Online-Hinzubuchung einer Haustierbeförderung nicht verfügbar.

Bestimmungen für die Beförderung von Haustieren

  • Nur ausgewählte Katzen, Hunde und kleine Vögel (Wellensittiche und Kanarienvögel) dürfen in der Passagierkabine befördert werden.
  • Katzen (Burma, Exotische Kurzhaar, Perser, Himalaya, Scottish Fold, Britisch Kurzhaar usw.) und Hunde (Affenpinscher, Pekinese, Mops (alle Rassen), Shar Pei, Shih Tzu, Japan Chin, Lhasa Apso, Tibet-Spaniel, Chow-Chow, English Toy Spaniel, Englische Bulldogge, Französische Bulldogge, Boston Terrier, Boxer, Brüsseler Griffon, Bullmastiff, English Mastiff usw.) können in der Passagierkabine (PETC) befördert werden, sofern das Gesamtgewicht des Tieres und seines Transportbehälters 8 kg nicht überschreitet. Transportbehälter dürfen maximal 23 cm hoch, 30 cm breit und 40 cm lang sein. Die oben aufgeführten Tiere werden nicht für die Beförderung im Frachtraum des Flugzeugs (AVIH) als aufgegebenes Gepäck akzeptiert.
  • Hunde wie American Bulldog, Bandog Tosa Inu, Kaukasischer Owtscharka, Dogue de Bordeaux, Dobermann (Pinscher-Dobermann und alle Dobermann-Rassen), Presa Canario, Rottweiler, Mastiff (außer Bullmastiff), Wolfshund-Mischlinge, Anatolischer Hirtenhund, Boerboel und deren Kreuzungen können nicht im Rahmen von Passagiergepäck befördert werden. Sie können im Frachtraum des Flugzeugs nur befördert werden, wenn sie von Turkish Cargo akzeptiert werden.
  • Aufgrund internationaler Luftfahrtregularien können Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, American Bully oder deren Kreuzungen nicht auf Flügen von Turkish Airlines transportiert werden.
  • Für Flüge mit Abflug aus oder Ankunft in Türkiye, müssen in Türkiye heimische und unter Schutz stehende Tiere (Angoraziege, Sivas-Kangal, Angorakatze, Van-Katze, Kangal-Hirtenhund, Akbaş-Hirtenhund, Kars-Hirtenhund, Çatalburun-Jagdhund und Zağar İzci (Spürhund)) über ein tierärtztliches Gesundheitszeugnis verfügen. Dieses Zeugnis muss von einem offiziell befugten Tierarzt von der Provinz- oder Bezirksdirektion des türkischen Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft ausgestellt worden sein und vor dem Flug am Check-In-Schalter vorgelegt werden.
  • Einheimische Tiere aus Türkiye dürfen im Rahmen von Lebendtiertransporten ins Ausland transportiert werden, sofern das türkische Ministerium für Land- und Forstwirtschaft zertifiziert, dass die betreffende Tierart transportiert werden darf. Dies gilt jedoch nur für Sendungen, die in Türkiye ihren Ursprung haben und für Ziele im Ausland bestimmt sind; die betreffenden Arten werden nicht für Sendungen akzeptiert, die im Ausland ihren Ursprung haben und für Türkiye bestimmt sind.
  • Bei innertürkischen Flügen sind für den Transport von Katzen und Hunden als Passagiergepäck vor dem Flug die Tierdaten, ein Identifikationsnachweis (Mikrochip etc.) sowie der Heimtierausweis mit gültigen Impfungen vorzulegen.
  • Für Vögel ist dies auf Inlandsflügen nicht erforderlich.
  • Für die Beförderung von Katzen und Hunden mit Passagieren auf Flügen nach oder von Türkiye: Zusätzlich zum Heimtierausweis und einem Tollwut-Titrationstest müssen die Impfpasszertifikate des Tieres überprüft und ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis ausgestellt werden. Das für die Registrierung des lebenden Tieres vorbereitete Identifikationsdokument (Mikrochip, Tätowierung usw.) und der Tollwut-Titrationstest müssen vor dem Flug vorgelegt werden.
  • Haustiere ohne Tollwutimpfungen sind auf internationalen Flügen und türkischen Inlandsflügen nicht gestattet.
  • Haustiere müssen einen Mikrochip haben (ausgenommen Vögel). Tiere werden aus vielen Ländern in Türkiye importiert, in denen das Chippen nicht verpflichtend ist; diese Anforderung gilt nur für in Türkiye registrierte Tiere.
  • Für Vögel von Passagieren auf Flügen nach oder von Türkiye muss vor dem Flug ein von einem offiziellen Tierarzt ausgestelltes veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Der Tierarzt muss von der Provinz- bzw. Bezirksdirektion des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkiye zur Ausstellung von Zertifikaten autorisiert sein.
  • Auffrischungsimpfungen für Hunde und Katzen, die älter als drei Monate sind, werden 21 Tage nach der Erstimpfung verabreicht, sofern vom Hersteller nichts anderes angegeben ist. In den folgenden Jahren wird die Impfung einmal jährlich wiederholt, sofern der Hersteller keinen anderen Zeitraum angibt, und das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkiye stellt ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis aus. Die Gültigkeitsdauer des entsprechenden Zertifikats beträgt 48 Stunden und kann auf 72 Stunden verlängert werden, wenn der Ablauftermin auf einen Feiertag fällt. Daher empfehlen wir Ihnen, die Gültigkeitsdauer Ihres Zertifikats entsprechend Ihrem Flugdatum zu überprüfen.
  • Seit 27. Dezember 2023 können Berichte mit Tollwut-Titrationsergebnissen, die vom Forschungsinstitut des Veterinärkontrollzentrums Etlik ausgestellt wurden, mithilfe des auf den Berichten befindlichen QR-Codes verifiziert werden. Tollwut-Titrationstests, die vor diesem Datum und ohne QR-Code ausgestellt wurden, werden jedoch weiterhin akzeptiert. Ein amtlicher Tierarzt, der von der Provinz-/Bezirksdirektion des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkiye zur Ausstellung von Zertifikaten autorisiert ist, prüft den betreffenden Bericht und stellt ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis aus, sofern dies als angemessen erachtet wird. Das entsprechende Zertifikat muss vor der Ankunft in/dem Abflug aus der Türkei vorgelegt werden. Ohne Vorlage des Zertifikats kann das lebende Tier nicht für den Flug akzeptiert werden.
  • Passagiere müssen geeignete Käfige/Transportbehälter für den Transport ihrer Haustiere bereitstellen.
  • Tiere, denen vor dem Flug ein Beruhigungsmittel verabreicht wurden, können nicht für den Flug akzeptiert werden
  • Die Abmessungen von Transportbox oder Käfig müssen eine ausreichende Belüftung gewährleisten und es dem Tier ermöglichen, bequem zu stehen, sich umzudrehen und hinzulegen.
  • Tiere dürfen nur dann in der Passagierkabine mitreisen, wenn das Gesamtgewicht von Tier und Tasche maximal 8 kg beträgt. Dabei muss eine speziell gefertigte, weiche Transporttasche (Soft Case) verwendet werden. Die Abmessungen solcher Transportbehälter/Taschen dürfen maximal 23 cm in der Höhe, 30 cm in der Breite und 40 cm in der Länge betragen. Die Deckel/Reißverschlüsse von Transportbehältern und -taschen für Haustiere müssen während des gesamten Fluges geschlossen bleiben, und der Transportbehälter/die Tasche muss unter dem Vordersitz platziert werden.
  • Das Tier kann im Frachtraum befördert werden, sofern das Gesamtgewicht von Tier und Transportbehältnis 50 kg sowie die Abmessungen von 75 x 75 x 125 cm (H x B x L) nicht überschreiten. Käfige/Transportbehälter für lebende Tiere (AVIH), die im Frachtraum befördert werden, müssen über ein seitliches Verriegelungssystem und eine harte Oberfläche verfügen.
  • Wenn die Abmessungen des Transportbehältnis des Tieres 75 cm in der Höhe, 75 cm in der Breite und 125 cm in der Länge überschreiten, kann dieses bei Turkish Cargo befördert werden.
  • Zwei Haustiere können im selben Transportbehälter in der Kabine befördert werden, vorausgesetzt: a) es handelt sich um dieselbe Tierart (zwei Hunde, zwei Katzen oder zwei Vögel), b) die Tiere sind miteinander vertraut, und c) das Gesamtgewicht von Tieren und Transportbehälter 8 kg nicht übersteigt.
  • Transportbehältnisse müssen aus wasserfestem Material bestehen, ausreichend groß für eine bequeme Unterbringung des Tieres sein und über einen ausreichend auslaufsicheren Boden verfügen. Haustiere (AVIH), die im Frachtraum befördert werden, müssen ein Halsband tragen.
  • Im Frachtraum beförderte Hunde dürfen maximal 14 kg und Katzen 10 kg (pro Tier) wiegen. Bis zu zwei erwachsene Tiere ähnlicher Größe, die an das Zusammenleben gewöhnt sind und/oder derselben Rasse angehören, oder bis zu drei lebende Tiere (Katzen/Hunde), die von derselben Mutter geboren wurden und zwischen 10 und 24 Wochen alt sind, können im selben Käfig/Transportbehälter befördert werden. Wenn eines der Tiere mehr als 14 kg wiegt, ist möglicherweise ein individueller Käfig/Transportbehälter erforderlich.
  • Für Transportbehälter im Laderaum sind Wasserspender vorgeschrieben, wenn der Flug einen Zwischenstopp von 4 Stunden oder mehr beinhaltet und/oder die Flugdauer 8 Stunden überschreitet. Wenn möglich, sollten automatische Wasserspender in den Käfigen/Transportbehältern bereitgestellt werden. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Futter im Käfig/Transportbehälter aufbewahrt werden muss, falls das Haustier es benötigt. Das Futter muss in einem Behälter bereitgestellt werden, der bei Bedarf nachgefüllt werden kann oder nicht verschüttet wird.
  • Pro Passagier sind maximal zwei Transportbehälter auf einem Flug zulässig (ausgenommen Frachtsendungen über Turkish Cargo). In der Kabine ist jedoch nur ein Transportbehälter pro Passagier erlaubt. Das andere Haustier muss ebenfalls im Frachtraum befördert werden. Alternativ können beide Haustiere im Frachtraum transportiert werden.
  • Für Flüge von Moldau in die USA gilt: Pro Passagier ist nur ein Transportbehälter erlaubt (maximal zwei Tiere der gleichen Art pro Box).
  • Wellensittiche und Kanarienvögel können in der Kabine befördert werden. Tauben und Papageien (ausgenommen der im CITES-Anhang I aufgeführten Arten), die mit Passagieren reisen, werden im Frachtraum des Flugzeugs befördert. Kleine Vogelarten (ausgenommen Wellensittiche und Kanarienvögel) können mit Turkish Cargo befördert werden.
  • Legt ein Passagier ein ärztliches Attest über eine Allergie gegen Katzen, Hunde oder Vögel vor, erfolgt die Reservierung für das Haustier unter bestimmten Bedingungen. Detaillierte und aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Seite „Annahme von Haustieren auf Flügen“.
  • Für Flüge innerhalb Europas gilt: Ungeimpfte Hunde- und Katzenwelpen unter 3 Monaten sind zugelassen, vorausgesetzt, sie fliegen zusammen mit dem Muttertier und verfügen über ein tierärztliches Gesundheitszeugnis
  • Gemäß einer Entscheidung der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Centers for Disease Control and Prevention) wurden die Regeln und Bedingungen für die Einreise von Hunden in die Vereinigten Staaten zum 1. August 2024 geändert. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Länderspezifische Situationen“.
  • Assistenztiere für Menschen mit psychischen Erkrankungen (PSAN) werden nur auf Flügen akzeptiert, die in Istanbul abfliegen und Ziele in den Vereinigten Staaten haben oder von Zielen in den Vereinigten Staaten nach Istanbul abfliegen. Wenn Sie mit einem PSAN auf Anschlussflügen vor oder nach diesen Strecken reisen, werden die Akzeptanzverfahren gemäß den Regeln für Reisen mit Haustieren durchgeführt. Bei Anschlussflügen werden PETC/AVIH-Gebühren am ersten Abflugort von Passagieren erhoben, die mit PSANs auf Flügen reisen, die in den Vereinigten Staaten abfliegen oder dort ankommen. PSAN/SVAN-Reservierungen können nicht über Online-Kanäle (mobile App und Website) vorgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Assistenztiere“.
  • Trächtige Tiere werden auf Flügen nicht akzeptiert.
  • Tiere müssen sauber, geruchsfrei und ruhig sein. Haustiere, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden, werden nicht auf Flügen akzeptiert.
  • Verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines an Bord genommenen Haustieres während oder nach dem Flug, liegt die Verantwortung beim Tierhalter; die Fluggesellschaft übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
  • Wir weisen darauf hin, dass Haustiere für den Flug nicht akzeptiert werden, wenn a) die Einreisebestimmungen des Reiselandes nicht erfüllt sind; b) die Käfigspezifikationen oder Gewichtsgrenzen für lebende Tiere nicht angemessen sind; c) das Tier keiner der für den Transport zugelassenen Rassen angehört; oder d) Anforderungen bezüglich Mikrochips oder Impfpässen nicht erfüllt sind. Detaillierte und aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Website.

Passagiere, die mit Haustieren reisen, sollten rechtzeitig am Flughafen ankommen, um mögliche zusätzliche Wartezeiten vor dem Check-in zu berücksichtigen.

Regeln für die Beförderung von Heimtieren bei Umbuchung und Rückgabe

  • Das Recht, ein Haustier zu transportieren, kann nicht auf einen anderen Passagier übertragen oder auf einem anderen Flug verwendet werden.
  • Bei Flugänderungen oder Stornierungen erfolgt keine Rückerstattung der Tiertransportgebühren. Passagiere haben jedoch die Möglichkeit, den Service für ihren neuen Flug erneut zu buchen, falls dieser noch verfügbar ist.
  • Im Falle von Flugstreichungen oder Flugänderungen, die nicht im Verschulden des Passagiers liegen (unfreiwillig), wird die Gebühr für den Transport des Tieres automatisch erstattet. Rückerstattungen sind nicht zulässig, wenn die Änderung auf Wunsch des Passagiers erfolgt (freiwillig).
  • * Die Beförderung von Haustieren ist aus Sicherheits- und betrieblichen Gründen möglicherweise nicht verfügbar. In solchen Fällen bietet Turkish Airlines dem Passagier die geeignetsten Alternativen an.