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EINSCHRÄNKUNGEN

Wir möchten unseren Passagieren stets maximale Sicherheit und höchsten Komfort auf unseren Flügen bieten. Aus diesem Grund sind gemäß den internationalen Flugbestimmungen einige gefährliche Materialien an Bord nicht erlaubt. Achten Sie bitte zur Vermeidung von Problemen während der Reise darauf, diese Gegenstände nicht mitzunehmen.

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Materialien Sie mitnehmen dürfen. Sie enthält zudem Informationen zu den Bedingungen hinsichtlich dieser Materialen.

Verbotene Gegenstände

Der Lithium-Metall-Gehalt darf zwei Gramm nicht überschreiten und der Lithium-Ionen-Gehalt darf 100 Wh nicht überschreiten. Pro Passagier dürfen maximal 15 PEDs (persönliche elektronische Geräte) mitgeführt werden. * Die Fluggesellschaft kann die Mitnahme von mehr als 15 Batterien pro Passagier genehmigen. Zudem können Lithium-Metall-Batterien mit einem Gehalt zwischen 2 und 8 g sowie Lithium-Ionen-Batterien mit einer Kapazität zwischen 100 und 160 Wh mitgeführt werden. Pro Passagier dürfen maximal zwei Ersatzbatterien mit einem Gewicht zwischen 2 und 8 g mitgeführt werden. Batterien im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig versiegelt sein.

 

Als Handgepäck zulässig

Als Handgepäck zulässig

Als aufgegebenes Gepäck zulässig

Hinweis

Alkoholische Getränke

Der Alkoholgehalt darf 70 % nicht überschreiten. Ein Passagier darf nur maximal 5 Liter Alkohol mit sich führen. (Aufgrund der Flüssigkeitsbeschränkung bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen gilt die für das Handgepäck angegebene Menge nur für in Duty-free-Shops erworbene Artikel.)

Haarsprays, Parfüms, Eau de Cologne, alkoholhaltige Medikamente usw.

In der Kabine sind maximal 100 ml erlaubt.

Munition und Zubehör

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Pro Passagier dürfen maximal 5 kg für den Eigengebrauch mitgenommen werden.

Rettungstaschen

 

Intelligentes Gepäck mit nicht herausnehmbaren Lithium-Batterien (ausgenommen fahrbares intelligentes Gepäck)

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Grenzwerte für nicht herausnehmbare Batterien: Der Lithium-Metall-Gehalt darf 0,3 Gramm und der Lithium-Ionen-Gehalt 2,7 Wh nicht überschreiten. Wenn die Grenzwerte für nicht herausnehmbare Batterien 0,3 Gramm Lithium-Metall oder 2,7 Wh überschreiten, ist deren Transport verboten.

 

Intelligentes Gepäck mit herausnehmbaren Lithium-Batterien (ausgenommen fahrbares intelligentes Gepäck)

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Grenzwerte für herausnehmbare Batterien: Der Lithium-Metall-Gehalt darf zwei Gramm und der Lithium-Ionen-Gehalt 100 Wh nicht überschreiten. Pro Person können maximal 15 Ersatz-Lithium-Ionen-Batterien (nicht über 100 Wh) mitgeführt werden. * Eine Beförderung von mehr als 15 Batterien pro Person liegt im Ermessen der Partner-Fluggesellschaft. Es können maximal zwei Ersatzbatterien mit einer Wattstundenzahl von über 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh mitgeführt werden. Wird das Gepäck als aufgegebenes Gepäck abgegeben, müssen die Batterien entfernt werden. Die entfernten Batterien müssen im Handgepäck mitgeführt werden. Gepäckstücke, aus denen die Lithium-Batterie entfernt wurde, können als Handgepäck mitgeführt werden, sofern sie dessen Abmessungen entsprechen. Andernfalls müssen sie als aufgegebenes Gepäck befördert werden.

Lithium-Metall, das primär als Stromquelle verwendet wird, auslaufsichere Lithium-Ionen-Batterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien und Trockenzellen, einschließlich Ersatzbatterien.

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Versiegelte Batterien: Die Spannung jeder Batterie darf zwölf V nicht überschreiten und die Wattstundenzahl darf 100 Wh nicht überschreiten. Jeder Passagier darf maximal zwei Ersatzbatterien in seinem Handgepäck mitführen. Die Lithiummenge in Lithium-Metall-Batterien darf zwei Gramm nicht überschreiten und die Leistung von Lithium-Ionen-Batterien darf 100 Wattstunden nicht überschreiten. Jede Batterie muss vor Kurzschlüssen geschützt sein. Pro Passagier dürfen maximal 15 Ersatzbatterien mitgeführt werden. * Die Fluggesellschaft kann die Mitnahme von mehr als 15 Batterien pro Passagier genehmigen. Diese Batterien für tragbare elektronische Geräte müssen im Handgepäck mitgeführt werden.

Powerbank

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Powerbanks mit einem Lithium-Metall-Gehalt von bis zu zwei Gramm und einer Lithium-Ionen-Leistung von bis zu 100 Wh können nur im Handgepäck mitgeführt werden, maximal zwei Stück pro Passagier. Powerbanks müssen vor Kurzschlüssen geschützt sein. Sie werden nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen, sondern unter dem Vordersitz und/oder in der Sitztasche aufbewahrt. Während des gesamten Fluges dürfen sie nicht aufgeladen werden und nicht zum Aufladen anderer Geräte verwendet werden. Kabellose Powerbanks müssen vollständig ausgeschaltet sein und sich nicht in unmittelbarer Nähe zum Telefon befinden, um ein versehentliches Aufladen bei unbeabsichtigtem Einschalten zu verhindern Die Mitnahme von Powerbanks mit einer Lithium-Ionen-Leistung von mehr als 100 Wh oder einem Lithium-Metall-Gehalt von mehr als zwei Gramm ist verboten.

Geräte, die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien enthalten, wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablets (PED)

Der Lithium-Metall-Gehalt darf zwei Gramm nicht überschreiten und der Lithium-Ionen-Gehalt darf 100 Wh nicht überschreiten. Pro Person können maximal 15 PEDs mitgeführt werden. * Eine Beförderung von mehr als 15 Batterien pro Person liegt im Ermessen der Partner-Fluggesellschaft. Zusätzlich können Batterien mit einem Lithium-Metall-Gehalt von maximal acht Gramm bzw. einem Lithium-Ionen-Gehalt von maximal 160 Wh mitgeführt werden. Ersatzbatterien, Powerbanks und tragbare elektronische Geräte (PED) müssen getrennt voneinander aufbewahrt werden. Es wird empfohlen, diese Geräte im Handgepäck mitzuführen. Werden die Geräte im aufgegebenen Gepäck transportiert, müssen sie vollständig ausgeschaltet sein (nicht im Ruhe- oder Flugmodus) und vor Beschädigungen geschützt werden.

Tragbare medizinische elektronische Geräte (PMED), einschließlich tragbarer Sauerstoffkonzentratoren (POC)

Batterien mit einem Lithium-Metall-Gehalt von mehr als zwei Gramm, aber nicht mehr als acht Gramm sowie Lithium-Ionen-Batterien mit einer Leistung von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh, dürfen mitgeführt werden. Es wird empfohlen, diese Geräte im Handgepäck mitzuführen. Werden die Geräte im aufgegebenen Gepäck transportiert, müssen sie vollständig ausgeschaltet sein (nicht im Ruhe- oder Flugmodus) und vor Beschädigungen geschützt werden. 

Mittel zur Selbstverteidigung wie Pfefferspray

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Trockeneis

Pro Passagier dürfen maximal 2,5 kg mitgenommen werden.

Elektronik mit Batterien, Pfeifen und Zigaretten

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Das Aufladen dieser Geräte und/oder Batterien an Bord des Flugzeugs ist verboten. Es müssen außerdem Maßnahmen ergriffen werden, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern.

Selbstverteidigungsgeräte wie Elektroschocker

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Tragbare elektronische Geräte, die mit Brennstoffzellensystemen betrieben werden

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Brennstoffzellen, die Brennstoff für den Betrieb tragbarer elektronischer Geräte enthalten (z. B. Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorder)

Brennstoffzellen-Patronen

 

Nicht brennbare und ungiftige Gasflaschen

 

Nicht entflammbare und ungiftige Gasflaschen kleiner Größe

 

Haarstyling-Geräte, die Kohlenwasserstoffgas enthalten

Es ist maximal ein Gegenstand pro Passagier im Handgepäck erlaubt.

Isolierte Verpackungen, die gekühlten Flüssigstickstoff enthalten

 

Verbrennungs- oder Brennstoffzellenmotoren

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Eine kleine Packung Sicherheitszündhölzer oder ein Feuerzeug (Feuerzeuge, die außer Flüssiggas keinen flüssigen Brennstoff enthalten)

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Zündhölzer, die sich bei Reibung mit Oberflächen leicht entzünden, Blauflammen-Feuerzeuge, Zigarrenfeuerzeuge, Laser-Plasma-Feuerzeuge, Tesla-Spulen-Feuerzeuge, (Flux-)Feuerzeuge, Lichtbogen-Feuerzeuge und Doppel-Lichtbogen-Feuerzeuge sind verboten, ebenso wie Lithium-Feuerzeuge ohne Schutzkappe oder Schutz gegen versehentliche Aktivierung.

Auslaufsichere Flüssigkeitsbatterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien oder Trockenzellenbatterien, die in batteriebetriebenen Rollstühlen oder ähnlichen Mobilitätshilfen verwendet werden (ausgenommen Elektrofahrräder, Segways usw.)

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Passagiere dürfen maximal eine auslaufsichere Flüssigkeitsbatterie oder zwei Nickel-Metallhydrid-Batterien und Trockenbatterien mitführen. Wenn eine Batterie aus einem Rollstuhl oder einer Mobilitätshilfe entfernt werden muss, muss sie in der Originalverpackung oder einem Batteriegehäuse untergebracht werden. Die Batterieklemmen müssen isoliert werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.

Rollstühle oder andere ähnliche Mobilitätshilfen, die mit auslaufbaren (flüssigen) Batterien betrieben werden (ausgenommen elektrisch aufladbare Fahrräder, Segways usw.)

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Wenn die Batterie aus dem Rollstuhl oder der Mobilitätshilfe entfernt werden muss, muss sie in der Originalverpackung oder in einem geeigneten Behälter für Batterien aufbewahrt werden. Dabei müssen die Batterieklemmen isoliert und vor Kurzschlüssen geschützt sein.

Das Mitführen einer Ersatzbatterie für einen Rollstuhl oder eine Mobilitätshilfe mit einer auslaufbaren (flüssigen) Batterie ist nicht gestattet.

Rollstühle oder andere ähnliche Mobilitätshilfen, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden

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Ersatzbatterien und aus Mobilitätshilfen entfernte Batterien müssen im Handgepäck mitgeführt werden. Entfernte Batterien oder Ersatzbatterien müssen vor Beschädigung geschützt werden (zum Beispiel, indem jede Batterie in ein Schutzgehäuse gelegt wird). Jeder Passagier darf maximal eine Batterie mit höchstens 300 Wh oder zwei Batterien mit jeweils höchstens 160 Wh mitführen. Solange die Lithium-Batterie(n) in den Mobilitätshilfen eingebaut bleiben, gibt es keine Begrenzung der Wattstunden.

Nicht brennbare, ungiftige und nebenwirkungsfreie Sprays für den Hausgebrauch und für Sportveranstaltungen

 

Sauerstoff oder Luft, gasförmig, in Flaschen für medizinische Zwecke

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Flüssigsauerstoffsysteme sind für den Transport VERBOTEN. Medizinische Sauerstoff-/Luftflaschen (maximal fünf Kilogramm Bruttogewicht) dürfen nach Prüfung der Entleerung und mit Genehmigung der Fluggesellschaft nur als aufgegebenes Gepäck befördert werden.

Permeationsgeräte

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Jedes Permeationsgerät muss in einer versiegelten, hochschlagfesten, röhrenförmigen Innenverpackung aus Kunststoff oder einem gleichwertigen Material untergebracht sein. In der Innenverpackung muss ausreichend saugfähiges Material enthalten sein, um den Inhalt des Geräts vollständig aufzunehmen. Der Verschluss der Innenverpackung muss mit Draht, Klebeband oder anderen sicheren Mitteln fest fixiert sein. Das Bruttogewicht des fertigen Pakets darf 30 kg nicht überschreiten.

Herzschrittmacher mit Radioisotopen usw.

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Einschließlich solcher, die mit Lithium-Batterien betrieben werden und einer Person implantiert oder extern angebracht sind, sind zulässig.

Nicht ansteckungsgefährliche Proben, die mit kleinen Mengen entzündbarer Flüssigkeiten verpackt sind

 

Sicherheitstaschen, Geldtaschen usw.

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Bei einer Lithium-Metall-Zelle darf der Lithiumgehalt ein Gramm nicht überschreiten. Bei einer Lithium-Metall-Batterie beträgt der Gesamtlithiumgehalt nicht mehr als zwei Gramm. Bei Lithium-Ionen-Zellen liegt die Wattstundenzahl bei nicht mehr als
20 Wh. Bei Lithium-Ionen-Batterien liegt die Wattstundenzahl bei nicht mehr als
100 Wh.

Medizinische oder klinische Thermometer, die Quecksilber enthalten

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Das Quecksilber enthält, ein (1) Stück pro Person für den persönlichen Gebrauch, wenn es sich in seiner
Schutzhülle befindet.

Ein Quecksilberbarometer oder Quecksilberthermometer

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Ein Quecksilberbarometer oder Quecksilberthermometer, das von einem Vertreter eines staatlichen Wetteramtes oder einer ähnlichen offiziellen Behörde mitgeführt wird. Das Barometer oder Thermometer muss in einer stabilen Außenverpackung verpackt sein, die über eine versiegelte Innenauskleidung oder einen Beutel aus einem Material verfügt, das auslauf- und stichfest ist, für Quecksilber undurchlässig ist und das Austreten von Quecksilber aus der Verpackung unabhängig von deren Lage verhindert.

Spielzeugpistolen, Feuerzeuge in Form einer Pistole

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Nach Freigabe durch die Sicherheitseinheiten wird der Gegenstand vom Bodenpersonal in das Flugzeug verladen.

Spitze Gegenstände (Taschenmesser, Messer, Spazierstöcke, Regenschirme, usw.)

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Alle Arten von Queues (Billard, usw.)

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Alle Arten von Queues (Billard, usw.) können als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum befördert werden. Queues sind in der Kabine nicht erlaubt.

Gehstock

Vorausgesetzt, er wird an Bord des Flugzeugs an die Flugbegleiter übergeben. Auf Flügen von/nach den USA ist dies nicht erforderlich.

Aufgepumpte Bälle

Aufgegebenes Gepäck ist auch nur dann zulässig, wenn die Luft aus den Bällen abgelassen wurde.

Campingkocher, die entflammbare Flüssigbrennstoffe enthalten

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Campingkocher, die entflammbare Flüssigbrennstoffe enthalten, können transportiert werden, sofern der Flüssigbrennstoff vollständig aus dem Brennstofftank des Campingkochers und/oder dem Brennstoffbehälter abgelassen wurde und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zur Beseitigung der Gefahr getroffen wurden. Zur Beseitigung der Gefahr muss der leere Brennstofftank bzw. der leere Brennstoffbehälter mindestens eine Stunde lang gelüftet werden. Danach muss der Brennstofftank und/oder der Behälter mindestens sechs Stunden lang offen stehen bleiben, sodass verbleibender Brennstoff verdampfen kann.

Ausrüstung, die radioaktive Materialien enthält, wie chemische Detektionsgeräte und Notfallalarm-Identifikationsmonitore

Monitore müssen sicher verpackt sein und ihre Lithium-Batterien entfernt sein

 

Klicken Sie hier für weitere Informationen zu unseren Beförderungsbedingungen.

Wasser, das keine Zusatzstoffe enthält und in einer einzigen Verpackung im aufgegebenen Gepäck enthalten ist, kann in vakuumversiegelten, auslaufsicheren Verpackungen von jeweils einem (1) Liter bis zu einer Gesamtmenge von fünf (5) Litern befördert werden. 

Lebensmittel [Öle (Olivenöl usw.), eingelegte Produkte, Soßen, Honig, Melasse, Milch, Joghurt, Konserven usw.] dürfen insgesamt nicht mehr als fünf (5) Liter in versiegelten Verpackungen von jeweils nicht mehr als einem (1) Liter enthalten.

In accordance with the aviation security requirements set forth by the Directorate General of Civil Aviation of Türkiye, individuals utilizing electronic devices, such as radios and pagers, for personal communication must present a valid document (identification card, license, cocarde, etc.) to verify that these devices are being carried due to a professional requirement. Examples of individuals who may require such devices include paramedics, emergency responders, professional divers, and mountaineers. If you are unable to provide an explanation of your professional requirements at the security checkpoint, your devices will not be permitted on board.

Auf unserer Seite zum Thema Kabinengepäck finden Sie die Bestimmungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten in der Kabine. Da unsere Flüge in die USA anderen Gepäckbestimmungen unterliegen, empfehlen wir Passagieren, die mit uns in die USA reisen, unsere Seite zu Gepäckbestimmungen für die USA zu besuchen.

Für die Mitführung von Waffen auf unseren Inlandsflügen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Zu den Passagieren, die von den Gebühren für die Waffenmitführung befreit sind, gehören die folgenden Personen: VIP-Passagiere, die auf der Rical-Liste stehen, und angestellte Sicherheitskräfte, die mit diesen Passagieren reisen; Passagiere, die in ihrem Personalausweis Waffen eingetragen haben; Inhaber einer Lizenz für die Beförderung von Staatsbediensteten oder einer Lizenz für die Beförderung von Staatsbediensteten im Ruhestand; amtierende oder pensionierte Polizeibeamte und TAF-Mitglieder mit gültigen Personalausweisen sowie Dorfschützer.

 
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Beförderung von Smart-Gepäck


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Smart-Gepäck bezeichnet Gepäckarten (Koffer, Handgepäcktaschen, Rucksäcke usw.), die technologische Funktionen wie GPS-Ortungssysteme, Bluetooth- und/oder WLAN-Verbindungen, integrierte Waagen, digitale Schlösser und eingebaute Lithium-Batterien zum Laden externer Geräte enthalten. Smart-Gepäck mit fest verbauten, nicht entnehmbaren Lithium-Batterien ist an Bord weder als Handgepäck noch als aufgegebenes Gepäck gestattet.

Transport von Smart-Gepäck in der Kabine 

Der Lithium-Akku muss vom Smart-Gepäck getrennt sein, im Handgepäck mitgeführt werden und darf bis zum Erreichen des Zielortes nicht in das Gerät eingeführt werden.

Um einen Kurzschluss des getrennten Lithium-Akkus zu vermeiden, sollte er in der Originalverpackung, mit isolierten Anschlussklemmen oder in einer sicheren Plastiktüte mitgeführt werden.

Transport von Smart-Gepäck im aufgegebenen Gepäck 

Der Lithium-Akku muss vom Smart-Gepäck getrennt sein und separat in der Kabine mitgeführt werden.

Die oben genannten Bestimmungen beziehen sich nicht auf Smart-Gepäck mit Lithium-Knopfzellen.

Die oben genannten Bestimmungen beziehen sich nicht auf Smart-Gepäck mit Lithium-Knopfzellen.

Hoverboards, Segways, Airwheels, Solowheels, Balance Wheels, elektrische/aufladbare Fahrräder und ähnliche tragbare, mit Lithium-Ionen-Batterien betriebene tragbare Geräte sowie mit Lithium-Batterien betriebene fahrbare Koffer sind an Bord nicht erlaubt.

The only element that can pose a danger in carrying drones used for hobby purposes in the cabin is the type and capacity of the battery they contain. There is no problem in carrying battery-containing drones in the cabin within the restrictions regarding electronic devices containing lithium batteries specified in the ICAO Doc.9284 Technical Instructions.

Nassbatterien, Blei-Säure-Batterien und ähnliche Batterien, die in elektrischen Rollstühlen oder Mobilitätshilfen verwendet werden, sind zulässig, sofern sie fest im Gerät installiert sind. Werden solche Batterien nicht zusammen mit einem elektrischen Rollstuhl oder einer Mobilitätshilfe mitgeführt, werden sie unter keinen Umständen akzeptiert – auch nicht als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck.