Für uns bei Turkish Airlines hat es oberste Priorität, dass Ihr Gepäck sicher, unversehrt und pünktlich an Ihrem Reiseziel eintrifft. Um Probleme im Zusammenhang mit Gepäck – wie verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäck sowie fehlende Gegenstände – zu vermeiden oder zu klären, möchten wir Ihnen einige Empfehlungen geben, die Ihre Reise erleichtern können. Wenn Sie Gegenstände im Flugzeug oder in unseren exklusiven Passagierlounges vergessen haben, wenden Sie sich bitte über das Gepäck-Reklamationsformular für jeden betroffenen Gegenstand an uns.
In unseren Flugzeugen oder privaten Passagierlounges zurückgelassene Gegenstände werden dokumentiert. Wenn Ihr verlorener Gegenstand gefunden wird, können Sie ihn entweder in unserem Flughafenbüro abholen oder sich – gegen Übernahme der anfallenden Kosten – per Kurier zustellen lassen. In solchen Fällen kontaktieren Sie uns bitte über das Gepäck-Reklamationsformular und fügen Sie, wenn möglich, ein Foto des betreffenden Gegenstands bei.
Die sichere, unversehrte Ankunft Ihres Gepäcks an Ihrem Reiseziel hat für uns höchste Priorität. In seltenen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass sich Gepäckanhänger lösen oder es zu Verzögerungen durch ungünstige Wetterbedingungen oder Störungen im Gepäckfördersystem kommt. In solchen Situationen können Sie zur schnellen Klärung beitragen, indem Sie das Formular zur Gepäckermittlung ausfüllen.
Bei diesem Formular handelt es sich um ein Online-Formular zur Erfassung von Informationen. Es muss ausgefüllt werden, wenn Ihr Gepäck nach dem Flug verspätet eintrifft, gar nicht ankommt oder wenn Gegenstände daraus fehlen. Mithilfe des Formulars können Sie beispielsweise den Sachverhalt klären oder eine Entschädigung beantragen.
Sie müssen das Gepäck-Reklamationsformular ausfüllen, wenn Sie den Flughafen verlassen haben, ohne einen Bericht über verlorenes Gepäck zu erstellen, oder wenn Sie bereits einen Bericht eingereicht haben und den Status Ihres Gepäcks verfolgen möchten. Bei einer verspäteten Gepäckzustellung füllen Sie das Formular zur Gepäckermittlung bitte innerhalb von 21 Tagen aus, um eine Entschädigung für eventuelle Schäden oder Ausgaben zu beantragen, die vor der Zustellung Ihres Gepäcks entstanden sind. Bei beschädigtem Gepäck oder fehlenden Gegenständen muss das Gepäck-Reklamationsformular innerhalb von sieben Tagen ausgefüllt werden.
Bitte fügen Sie dem Formular neben Ihrem Reisepass, Ihrer Bordkarte und dem Gepäckanhänger auch weitere Unterlagen bei. Dazu zählen etwa eine Gegenstandsbeschreibung, Fotos und Rechnungen, die Sie zusammen mit dem Ermittlungsformular für den jeweiligen Antrag einreichen.
Je nach den Zollbestimmungen des jeweiligen Landes wird Ihr Gepäck entweder per Kurier an Ihre Adresse geliefert oder Sie müssen es am Flughafen abholen. Den aktuellen Lieferstatus Ihres Gepäcks können Sie über die im Antragsprozess angegebenen Kontaktdaten oder mithilfe der PIR-Referenznummer (Property Irregularity Report) ermitteln.
In den ersten fünf Tagen nach dem Ausbleiben der Gepäckzustellung können Sie den Status Ihres Gepäcks telefonisch über die Kontakttelefonnummer im Bericht abfragen. Alternativ können Sie den Status über die Webseite zur Gepäckermittlung verfolgen. Melden Sie sich dazu mit Ihrer Referenznummer (z. B. ISTTK12345) aus dem Property Irregularity Report (PIR) an. Sobald Ihr Gepäck gefunden wurde, werden Sie bezüglich der Zustellung kontaktiert.
Die Property Irregularity Report (PIR)-Nummer dient als Referenz zur Nachverfolgung Ihres Vorgangs über das Formular zur Gepäckverfolgung.
In der Regel befinden sich die Fundbüros im Gepäckausgabebereich des Flughafens. Am Flughafen Istanbul beispielsweise befinden sich die Fundbüros in den Gepäckausgabebereichen des Terminals für innertürkische Flüge sowie des Terminals für internationale Flüge.
Informationen und Hinweise zum Gepäck – einschließlich aufgegebenem Gepäck, Handgepäck, Gepäckberechnung und Gepäckbeschränkungen – finden Sie auf unserer Seite Gepäckinformationen.
Passagiere, die das Gepäckreklamationsverfahren aus Bosnien und Herzegowina durchführen, sind aufgrund nationaler Bestimmungen von der Vorlage von Pass- oder Ausweisdokumenten befreit.