Wenn Sie feststellen, dass Ihr gekennzeichnetes Gepäck beschädigt wurde, müssen Sie vor Verlassen des Flughafens das Fundbüro von Turkish Airlines oder das entsprechende Bodenabfertigungsunternehmen mit den erforderlichen Unterlagen aufsuchen und vor Verlassen des Flughafens einen Bericht einreichen. Um eine Entschädigung für das beschädigte oder fehlende Gepäckstück zu erhalten, füllen Sie bitte das Gepäck-Reklamationsformular aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und dem Bericht ein. Damit Ihr Antrag zügig bearbeitet werden kann, fügen Sie dem Formular bitte Fotos des beschädigten Gepäckstücks bzw. Gegenstands sowie Ihres Gepäckanhängers bei.
Wenn aufgrund eines von Turkish Airlines verursachten Problems kein Bericht am Flughafen aufgenommen werden konnte, müssen Sie innerhalb von sieben Tagen das
Formular zur Gepäckermittlung einreichen. Anträge, die nach Ablauf dieser Frist von sieben Tagen eingehen, können gemäß den internationalen Vereinbarungen nicht berücksichtigt werden.
Wenn Ihr letzter Flug nicht mit Turkish Airlines durchgeführt wurde, müssen Sie Ihren Antrag bei der entsprechenden Fluggesellschaft einreichen. Wenn Sie mit einer Fluggesellschaft gereist sind, die Mitglied der Star Alliance ist, können Sie Ihren Antrag bei jeder Partnerfluggesellschaft stellen.
Turkish Airlines haftet nicht für Schäden an Ihrem Gepäck, die bereits vor dem Flug vorhanden waren, für Mängel aufgrund von Herstellungsfehlern, für normale Abnutzungserscheinungen durch Gebrauch (einschließlich Abrieb, Kratzer, Verfärbungen, oberflächlicher Dellen usw.) sowie für Schäden an außen angebrachten Teilen, die durch Nutzung verloren gegangen sein könnten (z. B. Reißverschlüsse und Reißverschlussleisten, Gurte, Namensschilder usw.).
Die Passagiere sind dafür verantwortlich, die Gegenstände in ihrem Gepäck ordnungsgemäß zu verstauen und zu verpacken. Bitte stellen Sie sicher, dass sich in Ihrem Gepäck keine unsachgemäß verstauten, verderblichen oder empfindlichen bzw. zerbrechlichen Gegenstände befinden. Turkish Airlines übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch unsachgemäß verstaute oder verpackte Gegenstände entstehen.
Beispiele:
- Musikinstrumente in weichen Stofftaschen verpackt
- Gegenstände, die nur mit Klebeband in Plastiktüten gesichert sind
- Glas- oder Porzellanobjekte, die ungeschützt im Gepäck verstaut wurden
- Elektronische Geräte ohne Schutzverpackung im Gepäck
- Flüssigkeiten in Glas-, Kunststoff- oder Blechbehältern im Gepäck
- Fernseher oder Monitore ohne transportsichere Verpackung
- Kartons, Säcke, Plastiktaschen oder Behältnisse, die nicht den Gepäckvorgaben entsprechen