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Aufgabegepäck

Um Ihre Reise so reibungslos wie möglich zu gestalten, empfehlen wir Ihnen, die unten stehenden Hinweise zum Aufgabegepäck sowie unsere Seite Einschränkungen zu lesen.

Tool zur Berechnung des aufgegebenen Gepäcks

Mit unserem Tool zur Berechnung des aufgegebenen Gepäcks können Sie die am Reiseziel geltenden Gepäckbedingungen überprüfen und die Gebühren für Übergepäck ermitteln. Je nach Flug können einige Bedingungen variieren. Die genauen Einzelheiten zu den Gepäckbestimmungen finden Sie in Ihren Reservierungsinformationen und den Gepäckinformationen auf Ihrem Ticket.

* Im Folgenden finden Sie alle Ausnahmen, die nicht im Tool zur Gepäckberechnung aufgeführt sind.

* Die Gebühren für Übergepäck können je nach den beim Kauf des Tickets gewählten Paketen EcoFly, ExtraFly, PrimeFly, BusinessFly und BusinessPrime variieren.


Berechnen

Gepäckbedingungen

  • Auf Flügen, bei denen das Stück- oder Gewichtskonzept angewendet wird, darf jedes Gepäckstück innerhalb des Freigepäcks maximal 158 cm betragen.
  • Auf Strecken mit Stückkonzept (piece concept) beträgt das Höchstgewicht pro Gepäckstück in der Economy Class 23 kg (bei Übergepäck fallen Gebühren an) und in der Business Class 32 kg. Ein Gepäckstück darf nicht mehr als 32 kg wiegen.
  • Unabhängig vom Gewicht- und Stückkonzept darf ein einzelnes Gepäckstück nicht mehr als 32 kg wiegen. Gepäck, das mehr als 32 kg wiegt, muss aufgeteilt und als zwei oder mehr Gepäckstücke transportiert werden.
  • Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie keine Lebensmittel mitführen, deren Transport eingeschränkt oder verboten ist.
  • Passagiere, die mit Kleinkindern reisen, dürfen einen Kinderwagen mitführen, der 115 cm nicht überschreitet, sowie ein Handgepäckstück mit einem Maximalgewicht von 8 kg. Für Kleinkindpassagiere gelten fünf Regelungen zur zusätzlichen Freigepäckmenge: 1 – Kleinkindpassagiere haben keinen Anspruch auf zusätzliches Freigepäck bei EcoFly-Paketen, die keine Freigepäckmenge beinhalten. 2 – Bei EcoFly-Paketen, die eine Freigepäckmenge beinhalten und dem Stückkonzept unterliegen, wird ein (1) Gepäckstück mit bis zu 23 kg als Freigepäck gewährt. 3 – Bei EcoFfly-Paketen, die eine Freigepäckmenge beinhalten und dem Gewichtskonzept unterliegen, wird ein Freigepäck von 10 kg gewährt. 4 – Bei Paketen anderer als EcoFly, die dem Stückkonzept unterliegen, wird ein Gepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 23 kg als Freigepäck gewährt. 5 – Bei Paketen anderer als EcoFly, die dem Gewichtskonzept unterliegen, wird ein Freigepäck von 10 kg gewährt.
  • Die Gepäckbestimmungen für internationale Flüge, die als Interline-Flüge mit einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden, sind in den Richtlinien der IATA (International Air Transport Association) festgelegt. Die Gepäckbestimmungen, die in diesen Richtlinien festgelegt sind, hängen von den Vorschriften des Most Significant Carrier (MSC) ab. In der Regel gilt die Fluggesellschaft, die die längste Flugstrecke des Reiseweges zurücklegt, als MSC. Es gibt aber einige Ausnahmen.
  • Die Vorschriften des US DOT (US Department of Transportation) gelten für Interline-Flüge in die/aus den USA , die Vorschriften der CTA (Canada Transportation Agency) gelten für Interline-Flüge nach/aus Kanada. Dementsprechend gelten für die gesamte Reise die Vorschriften des First Marketing Carrier, der den ersten Reiseabschnitt durchführt. Diese Fluggesellschaft kann auch als Most Significant Carrier gelten.
  • Das Konzept des Stückgepäcks gilt nicht für Inlandsflüge. Bei Inlandsflügen bleibt das Kilogrammkonzept bestehen.
  • Inhaber der Star Alliance Gold Card sind berechtigt, zusätzlich zu ihrem aufgegebenen Gepäck auf Ihren Tickets 1 zusätzliches Gepäckstück im Stücksystem und zusätzlich 20 kg im Gewichtssystem zu befördern.
  • Passagiere, die mit unterschiedlichen Reservierungsnummern (PNR) auf internationalen Flügen reisen, können ihr aufgegebenes Gepäck nicht mit ihrem Mitreisenden kombinieren.
  • Um den Einstieg in das Flugzeug zu erleichtern und den Flugkomfort zu erhöhen, kann die Kabinenbesatzung je nach Flugstatus verlangen, dass das Handgepäck des Passagiers beim Check-in abgegeben und kostenlos unter dem Flugzeug befördert wird.

Einschränkungen und Zulässigkeit von Gegenständen

  • Es ist erlaubt, flüssige oder halbfeste Substanzen, die auslaufen können, in Ihrem aufgegebenen Gepäck (Gepäck im Frachtraum) mitzuführen, wenn diese angemessen verpackt sind (d. h. Sie treffen Vorkehrungen dagegen, dass etwas zerbrechen, auslaufen oder andere Objekte verunreinigen könnte). 
  • Flüssiges Material, das transportiert werden soll, muss in einem luftleeren, versiegelten, verschlossenen oder verklebten Beutel verpackt sein, der die Flüssigkeit und eine Schutzhülle enthält. Gegenstände, bei denen die Gefahr des Auslaufens, Verschüttens oder der Verunreinigung besteht, wie Kartons, Blechdosen, Säcke, Plastiktüten oder Gefäße, sind nicht im Handgepäck oder Freigepäck an Bord erlaubt. 
  • Flüssigkeiten (ausgenommen Wasser ohne Zusätze), die im registrierten Gepäck mitgeführt werden, müssen in abgedichteten Behältern mit einem Volumen von jeweils maximal 1 Liter transportiert werden. Insgesamt dürfen nicht mehr als 5 Liter mitgeführt werden. 
  • Auf unserer Seite Einschränkungen finden Sie wichtige Informationen zur Gepäckabfertigung vor der Reise.

Sportausrüstung, Musikinstrumente und Übergepäck

  • Wenn unsere Passagiere ihre Sportausrüstung auf ihren Flug mitnehmen möchten, können sie unseren Sonderservice in Anspruch nehmen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ausrüstung zu erschwinglichen Preisen an ihr Ziel kommt. Weitere Informationen zu Sportausrüstung finden Sie auf unserer Seite „Sportausrüstung“.

Übergepäck dazubuchen